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Mama hat Recht

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Lesbisches Paar Regenbogenfamilie
Familie Teichert-Akkermann © © 2020 BuzzFeed

Trotz der Ehe für alle werden lesbische Co-Mütter bis heute rechtlich nicht anerkannt. Erstmals plant in Deutschland ein Paar jetzt den öffentlichen Weg vor das Verfassungsgericht.

Drei Fehlgeburten hat Gesa Teichert-Akkermann hinter sich, als es endlich klappt. Seit Jahren wünschen sie und ihre Frau sich ein Kind, in drei Wochen werden die Akkermanns Mütter. Sie sind genauso aufgeregt, wie wohl die meisten werdenden Eltern. Aber sie werden nicht genauso behandelt. Denn nur eine von ihnen wird vom Gesetzgeber als Mutter anerkannt. „Ich bin seit Jahren nicht so diskriminiert worden“, sagt Gesa Teichert-Akkermann.

Seit fast 20 Jahren gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft. Seit Jahren ist wissenschaftlich belegt, dass Kinder nicht benachteiligt sind, wenn sie in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen. Seit mehr als zwei Jahren dürfen Schwule und Lesben heiraten. Eigentlich können lesbische Paare heute in Deutschland ganz selbstverständlich ihre Kinder aufziehen, könnte man meinen.

Tatsächlich wird bei lesbischen Paaren bis heute nur eine der Frauen als Mutter anerkannt. Die Partnerin muss ihre Kinder als sogenannte Co-Mutter adoptieren. Es ist eine Lücke aus dem Gesetz der Ehe für alle, die öffentlich kaum thematisiert wird, aber bis heute massiv den Alltag von vielen Regenbogenfamilien bestimmt.

Die Geschichte von Verena Akkermann und Gesa Teichert-Akkermann zeigt, dass lesbische Mütter zwar die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte wie andere Familien haben. Und dass die Bundesregierung bis heute nicht klargestellt hat, dass sie zwei Frauen zutraut, ein Kind gemeinsam großzuziehen. Nach Recherchen von BuzzFeed News Deutschland sind Verena und Gesa Akkermann das erste lesbische Paar, dass die offene Konfrontation mit der Bundesregierung sucht und für sein Recht kämpft. Sie wollen, dass ihr Kind ganz normal aufwachsen kann – mit denselben Rechten, wie andere Kinder auch. Beide haben BuzzFeed News in mehreren Telefongesprächen erzählt, warum sie nun an die Öffentlichkeit gehen.

Gesa Teichert-Akkermann in ihrem Garten in Dingelbe
Gesa Teichert-Akkermann in ihrem Garten in Dingelbe © Ilkay Karakurt

Als sich Gesa Teichert und Verena Akkermann 1996 in Marburg kennenlernen, sind die Ehe für alle oder das Recht auf gemeinsame Kinder für queere Paare noch weit entfernt. Sie lernen sich im Studiengang Evangelische Theologie kennen, beide sind politisch aktiv. Verena ist Tutorin, Gesa sitzt in ihrem Kurs. „Sie ist mir gleich aufgefallen”, sagt Verena. „Nach der zweiten oder dritten Tutorensitzung war ich bis über beide Ohren verknallt“, sagt Gesa.

In Marburg organisiert sich in dieser Zeit die feministische und queere Szene, eine Gruppe homosexueller Studierender aus der Theologie trifft sich regelmäßig an einem Stammtisch in der Studi-Kneipe Havanna Acht, einer linken Institution in der Stadt. Kaum jemand ist zu dieser Zeit geoutet, offen als schwuler Pfarrer zu leben ist in den 90ern noch undenkbar. „Das wäre faktisch einem Berufsverbot gleichgekommen“, sagt Verena, keine Landeskirche hätte das zugelassen. „Alle hatten eine Schere im Kopf.“

Die Einladung zur kirchlichen Segnung der Akkermanns

BuzzFeed.de © BuzzFeed News, zur Verfügung gestellt durch Gesa Teichter-Akkermann

„Coming Out hieß damals, ohne Kinder zu leben“, sagt Gesa, auch wenn sie schon damals einen Kinderwunsch verspürte. Erst nach ihrem Coming Out an der Uni und bei ihren Familien lernt das Paar in aktivistischen Kreisen, dass Kinder auch in lesbische Beziehungen geboren werden können. Mehrfach fahren sie zum Lesbenfrühlingstreffen. Es ist eines der wichtigsten Jahrestreffen der Community, Frauen organisieren sich dort in Workshops und tauschen Erfahrungen aus, auch zum Thema Familienplanung. „Da hat Gesa große Augen bekommen“, sagt Verena. Eine Empfehlung, „um nicht in die Bredouille zu kommen, jemanden rechtlich an sich zu binden“: One-Night-Stands mit Männern, möglichst anonym.

Erst einmal aber sind andere Dinge an der Reihe. Die beiden Frauen wollen finanziell unabhängig sein, Gesa promoviert, Verena wird Lehrerin für evangelische Religion und Geschichte. 2006 lassen sie sich in Darmstadt kirchlich segnen, Hessen Nassau ist damals eine der ersten Landeskirchen, bei denen das in Deutschland möglich ist. Dutzende Menschen kommen, backen Kuchen, kochen Kaffee, der Kirchenchor singt, es gibt Sekt. Gesa Teichert-Akkermann ist selbst im Kirchenvorstand. „Wo du hin gehst, da will auch ich hingehen“, steht in der Dankeskarte für Freund*innen und Familie, ein Text aus dem Alten Testament, den eine Frau zu einer anderen spricht. „So stelle ich mir lesbisches Leben in der Gemeinde vor“, sagt Verena Akkermann.

Jahre später ziehen sie aufs Land, heute leben die beiden Akademikerinnen bei Hildesheim in einem Einfamilienhaus, mit Katze. „Trotzdem sind unsere Ideen nicht konservativ“, sagt Verena Akkermann. „Ich kann auch als intersektionale, queere Feministin im Kirchenchor singen und einen Gemüsegarten auf dem Land haben. Das Leben ist eben vielfältiger, als es vielleicht im ersten Bild aussieht.“

Wie ein Sechser im Lotto

Erst Jahre später verpartnern sie sich, um ein mögliches Kind rechtlich bestmöglich abzusichern. Sie suchen einen Spendervater, finden eine Person auf der Webseite familyship.org. Drei Mal hat Gesa Teichert-Akkermann eine Fehlgeburt. Als im Juli 2017 der Bundestag die Ehe für Lesben und Schwule legalisiert, wissen die Akkermanns schon, dass das für sie nicht in Frage kommt. Weil sie finden, der Staat solle sich in Beziehungen nicht einmischen. Vor allem aber, weil es weder ihnen noch ihrem geplanten Kind mehr rechtliche Sicherheit bringt.

Ende 2018 bekommen die Akkermanns eine überraschende Nachricht: Sie stehen seit vielen Monaten auf der Warteliste eines Vereins zur Embryonenspende, nun wurde eine passende Spende gefunden. „Wir hatten nicht damit gerechnet, dass das klappt. Es war wie ein Sechser im Lotto“, sagt Gesa Teichert-Akkermann, die damals 42 Jahre alt ist. Eigentlich passt der Zeitpunkt nicht, ihr steht ein Klinikaufenthalt bevor. Die beiden überlegen, entscheiden sich für den Versuch. Wenige Wochen später fahren sie nach München zur Vorbesprechung in die Kinderwunschklinik. Dort liegt der eingefrorene Embryo bereit. „Es war klar: das ist die Chance auf das Wunder, das wir uns wünschen”, sagt Gesa.

Seit 2013 ist der „Verein zur Embryonenspende“ aktiv und vermittelt Embryonenspenden in ganz Deutschland. Es handelt sich um bereits befruchtete Eizellen, die von Paaren aus der Kinderwunschbehandlung übrig bleiben. Hat sich ihr Kinderwunsch erfüllt, können sie diese spenden. Die Chance, durch eine Embyronenspende schwanger zu werden, beträgt etwa 30 Prozent. Als es losgeht, wollen sich die beiden nicht zu sehr freuen, damit sie hinterher nicht enttäuscht sind. „Es kostet immer wieder Kraft, sich auf die Angst und Unsicherheiten einzulassen“, sagt Gesa Teichert-Akkermann.

Nach der Behandlung in der Kinderwunschklinik in München bleiben die beiden noch über das Wochenende in der Stadt, gehen in die Pinakothek der Moderne. Dann ist Gesa Akkermann schwanger.

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Frau Akkermann in ihrer Küche © Ilkay Karakurt

„Schreiben Sie nicht Frau Akkermann will Mutter werden“, sagt Verena Akkermann am Telefon. „Ich bin Mutter. Ich schlafe jeden Abend mit der Hand auf dem Bauch ein, das Kind fühlt meinen Puls, hört meine Stimme. Ich habe schon jetzt eine Beziehung zu dem Kind.“

Um auch rechtlich Mutter sein zu dürfen, müsste Verena Akkermann ihr Kind in einem sogenannten Stiefkindadoptionsverfahren adoptieren. Seit 2005 ist das in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt, sofern sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Dann wäre sie offiziell ebenfalls der rechtliche Vormund des Kindes. Nach der Geburt müssten die beiden einen Antrag beim Familiengericht stellen, das Jugendamt würde eingeschaltet. Sie müsste über ihren wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verhältnisse Auskunft geben, das Paar müsste Hausbesuche absolvieren und Fragebögen sowie Lebensberichte ausfüllen. Ein Verfahren dauert Monate, manchmal Jahre.

Unter Generalverdacht

Die Situation scheint absurd: Verena Akkermann hat aber bereits erfolgreich Elternzeit beantragt, Anspruch auf Elterngeld und bei einer Trennung wäre sie unterhaltspflichtig. Aber sollte Gesa Teichert-Akkermann bei der Geburt sterben, wäre das Kind Vollwaise. Gesa Teichmann-Akkermann hat eine Risikoschwangerschaft. Bisher verläuft alles gut, trotzdem haben sie sich über das Thema unterhalten. Was ist mit dem Kind, wenn Gesa etwas passieren sollte? Verena Akkermann wären die Hände gebunden.

„Ich werde unter Generalverdacht gestellt“, sagt sie. „Ich bin seit 20 Jahren Lehrerin, ich bin Schulleiterin eines Gymnasiums, ich kooperiere mit dem Jugendamt in Fällen, in denen wir Familien in schwierigen Situationen sehen. Dass mich die Stiefkindadoption in eine Situation bringt, in der meine Fähigkeiten, ein Kind großzuziehen, vom Jugendamt und vom Gericht geprüft werden, finde ich extrem diskriminierend.“

An dieser Diskriminierung hat auch die Einführung der Ehe für alle im Sommer 2017 nichts geändert. Einerseits war das Recht auf Adoption einer der zentralen Änderungen, die das Gesetz mit sich brachte. In Deutschland dürfen nur verheiratete Paare adoptieren. Schwule Paare mussten daher den Weg der Sukzessivadoption gehen – erst konnte ein Vater das Kind adoptieren, dann der andere. Gemeinsam eine Familie zu planen und zu zweit als rechtliche Eltern anerkannt zu sein, war nicht möglich. Das hat sich nun geändert.

Doch viele lesbische Paare haben von dem Gesetz 2017 nicht profitiert, denn oftmals trägt eine der Partnerinnen das Kind selbst aus. Sie müssen nach wie vor den mühsamen Weg der Stiefkindadoption gehen und können nicht von Anfang an gemeinsam in der Geburtsurkunde ihre Kindes stehen. Dafür müsste das sogenannte Abstammungsrecht angepasst werden – etwas, was mit der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare versäumt wurde. Das Problem: Dies betrifft einen Großteil der Regenbogenfamilien. Zuletzt lebten rund laut Bundesamt für Stastistik 11 000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern zusammen: 96 Prozent dieser Paare waren Frauen.

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BuzzFeed.de © Ilkay Karakurt

Im Sommer 2018 haben die Grünen einen Gesetzentwurf zur Reform des sogenannten Abstammungsrechts eingebracht, der sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Als nächstes muss eine weitere Lesung im Bundestag stattfinden. Auch das Bundesjustizministerium veröffentlichte einen Entwurf zum Abstammungsrecht, der jedoch stark kritisiert wurde, weil er nicht weit genug gehe.

Seitdem stockt der Prozess. Gleichzeitig könnte sich die Situation für lesbische Paare bald noch verschlechtern: Für den 1. Juli 2020 ist eine Reform des Adoptionsgesetzes geplant, die das Verfahren für lesbische Paare noch weiter erschweren würde, etwa durch eine zusätzliche verpflichtende Beratung. Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) kritisiert gegenüber BuzzFeed News, Justizministerin Christine Lambrecht müsse endlich dafür sorgen, dass lesbische Mütter „nicht länger die Leidtragenden der verschleppten Reform im Abstammungsrecht sind.“

Große Fragen hinter der Rechtslücke

Ein Terminplan stehe noch nicht fest, schreibt das Justizministerium auf Anfrage von BuzzFeed News. Derzeit würden die Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf ausgewertet.

Wer darf bestimmen, wer die Eltern eines Kindes sind? Die Eltern? Der Staat? Das Kind? Fragen zum Abstammungsrecht sind komplex. Das liegt auch daran, dass daran grundsätzliche Überlegungen hängen: Dürfen immer nur zwei Personen Eltern sein? Warum nicht drei, oder mehr? Aber die Akkermanns haben keine Zeit. In drei Wochen soll ein Kind geboren werden, das versorgt werden muss.

Das Problem bei der verschleppten Regelung ist nicht nur, dass Verena Akkermann ihr Kind vielleicht nicht alleine zum Impfen bringen kann. Dass sie vielleicht eine Vollmacht brauchen wird, um es aus der Kita abzuholen. Das Problem ist auch, dass hinter der Rechtslücke große Fragen stecken und Vorstellungen, die nicht mehr zur Alltagsrealität von vielen Familien passen. Die Vorstellung etwa, dass ein Kind nur in einer Hetero-Beziehung gut aufwächst. Oder dass es einen Mann und eine Frau als Rechtsvertretung braucht, damit es gut versorgt und glücklich ist. Dass zwei Mütter weniger gut sind, als eine Mutter und ein Vater. Bis heute wird lesbischen Paaren keine Kinderwunschbehandlung bezahlt, auch nicht, wenn sie verheiratet sind.

Aber was ist mit den 2,6 Millionen alleinerziehenden Eltern in Deutschland? Was mit den Millionen Patchwork-Familien? Was mit den 16.000 Kindern, die bereits in Regenbogenfamilien leben? „Ich finde das Kindeswohlgefährdung“, sagt Verena Akkermann, „denn den Kindern wird vermittelt: Egal wie geborgen du dich in einer Situation fühlst, sie ist nicht in Ordnung.”

Das Kinderzimmer in der Wohnung der Akkermanns
Das Kinderzimmer in der Wohnung der Akkermanns © Ilkay Karakurt

Nachdem Gesa Teichert-Akkermann schwanger wird, hofft das Paar über Monate auf eine neue Regelung aus dem Bundestag. Als im Herbst 2019 klar wird, dass es dazu nicht rechtzeitig kommen wird, entscheiden die Frauen, dass sie sich gegen das Adoptionsverfahren wehren möchten. Ganz systematisch planen sie eine Kampagne.

Sie reichen einen Antrag bei ihrem Standesamt in Schellerten ein, um Verena als Mit-Mutter anerkennen zu lassen. Sie entscheiden sich für einen gemeinsamen Nachnamen. Sie twittern, lassen ein Logo erstellen, richten eine neue Emailadresse ein. Sie schreiben Journalist*innen und Bundestagsabgeordnete an, darunter alle Mitglieder des Familienausschusses. „Ich bin in einer privilegierten Situation“, sagt Gesa-Teichter Akkermann, die heute als wissenschaftliche Referentin für Gesellschaft, Teilhabe und Antidiskrimierung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld arbeitet, einer der größten LGBT*-Stiftungen des Landes. Sie habe die Zeit und die Ressourcen, das Verfahren durchzukämpfen.

Bisher haben die Akkermanns viel Unterstützung erhalten, aus der Nachbarschaft und von Freund*innen. Erst vor wenigen Tagen bekam Gesa eine Email von einer ehemaligen Mitsängerin aus ihrem Chor, deutlich über 80 Jahre alt. Sie schrieb Gesa, wie mutig sie sei, wünschte alles Gute. „Die Gesetzgebung ist da echt weit hintendran“, sagt Gesa.

Auch aus allen angefragten Parteien bekommen sie wohlwollende Rückmeldungen, obwohl die Gesetzgebung nicht voran geht. Dort schiebt man sich gegenseitig die Verantwortung zu. Aus der CDU/CSU heißt es, das Thema stehe auf der Agenda, man schicke für die Niederkunft Gottes Segen. Der Entwurf des Justizministeriums sei jedoch „unbrauchbar“, mit erheblichen Mängeln in der Praxistauglichkeit. Die FDP verweist auf einen bereits gefällten Parteibeschluss und fordert die Mehrelternschaft, Karl-Heinz Brunner der SPD bewundert den Mut und die Standhaftigkeit, für die Elternschaft zu kämpfen und schreibt: „Ich verspreche Ihnen, dass ich mein Bestes geben werde, um die Union ins 21. Jahrhundert zu holen. Die Grüne Abgeordnete Ulle Schauws, die sich seit Jahren für das Thema engagiert will weiter Druck auf die Bundesregierung ausüben und die queerpolitische Sprecherin der Linken Doris Achelwilm schreibt, dass das Thema immer wieder von der Regierungsparteien ausgebremst werde.

Ein wegweisender Fall

Am 25. November 2019 erhalten die Akkermanns die erwartete Ablehnung aus dem Standesamt. „Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage“ könne die Mutterschaft nicht beurkundet werden, schreibt der Sachbearbeiter. Den Standesbeamten kennen sie seit Jahren, doch er habe nichts machen können. Das Paar legt Widerspruch ein, der wenig später erneut abgewiesen wird.

Am 17. Januar 2020 fährt Gesa Teichert-Akkermann zum Amtsgericht und reicht Klage ein. Das Ziel: Verena soll in der Geburtsurkunde ihres Kindes stehen. Dafür will das Paar bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn nötig auch bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Die Klage der Akkermanns vor dem Amtsgericht Hildesheim

Der Fall sei wegweisend, sagt Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund gegenüber BuzzFeed News, und er sei eilig. „Die Familien brauchen jetzt eine gesetzgeberische Lösung.“

Wie die Chancen für die Familie Akkermann vor Gericht stehen, ist noch offen. Zunächst einmal müssen sie abwarten, ob das Amtsgericht die Klage annimmt oder an ein anderes Gericht verweist. Bis zu einer Entscheidung könnte es Jahre dauern.

Gesa und Verena Akkermann planen unterdessen ihr Familienleben weiter. Der Regionalbischof Hildesheim-Göttingen Eckhard Gorka soll das Kind taufen, die Namen der Akkermanns werden dann in das Kirchenbuch eingetragen werden, für den Bischof kein außergewöhnlicher oder komplizierter Vorgang. „Mutig“, findet er den Weg der beiden, ihren rechtlichen Kampf kann er gut verstehen: „Kein Segen der Kirche kann den Schutz des Staates ersetzen“, sagt er am Telefon.

Im November haben Verena und Gesa ihren 23. Jahrestag gefeiert. Sonst haben sie immer gerne Ausflüge gemacht, in ein Museum etwa, oder ein Restaurant. Dieses Mal sind sie zuhause geblieben. Sie haben einen Topf mit birkengrüner Farbe aufgemacht und das Kinderzimmer ihres Babys gestrichen.

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UPDATE

22.01.2020, 13:25

In einer vorherigen Version dieses Textes stand, die Klage wurde am 18. Januar 2020 eingereicht. Tatsächlich war es der 17. Januar.

UPDATE

24.3.2021, 14:25

Das Oberlandesgericht Celle hält die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts für verfassungswidrig, wonach die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter als zweiter Elternteils mit der Geburt des Kindes rechtlich nicht anerkannt wird, sondern es erst adoptieren muss. Dies verletze die Grundrechte der Eltern und des Kindes. Das Gericht legt das Verfahren deshalb dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Sie seien froh und stolz, schreiben die Mütter Verena Akkermann und Gesa Teichert-Akkermann in einer Pressemitteilung. Ein Grundsatzurteil helfe nicht nur ihnen, sondern sichere auch andere Familien rechtlich ab.

„Dieses Urteil muss ein Weckruf für die politisch Verantwortlichen sein, nun endlich das Abstammungsrecht zu reformieren“, äußert sich Gesa Teichert-Akkermann. „Alle queeren Familien, nicht nur 2-Mütter-Familien wie wir, müssen rechtlich gleichgestellt werden. Egal, ob männlich, weiblich, trans*, inter, nicht-binär: Elternschaft hat nichts mit dem Geschlecht zu tun.“

Die Rechtsanwältin Lucy Chebout, welche das Paar in dem Verfahren vertritt, äußert, das Urteil sei ein ganz wichtiges und starkes Signal auch für andere Familiengerichte. „Dass der Fall von Familie Akkermann nach Karlsruhe kommt, ist ein bedeutender Etappen-Sieg im Kampf um die Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien.“

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