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Das Land Berlin will sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz aufnehmen, um gegen Diskriminierung vorzugehen

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Nach BuzzFeed-Informationen haben sich SPD, Linke und Grüne auf eine entsprechende Bundesratsinitiative geeinigt.

Von Pascale Müller und Juliane Löffler

Die Berliner Landesregierung will, dass der Schutz von „sexueller und geschlechtlicher Identität“ ins Grundgesetz aufgenommen wird. Einen entsprechenden Antrag wird die Landesregierung im Bundesrat stellen. Das teilte der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Sebastian Brux, BuzzFeed News mit. Damit macht das Bundesland erneut einen Vorstoß, um Schutz vor Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung im Grundgesetz zu verankern.

Diese Passage des Grundgesetzes soll um sexuelle und geschlechtliche Identität ergänzt werden:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

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Die rot-rot-grüne Landesregierung kommt damit einem Koalitionsversprechen nach. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte einen entsprechenden Entwurf im Februar zur Diskussion gestellt. Allerdings hatten sich die Gründen bis vergangene Woche nicht mit dem Koalitionspartner Die Linke einigen können.

Grüne und Linke waren sich zunächst uneins

Während im Entwurf der Senatsverwaltung das Grundgesetz lediglich um „sexuelle Identität“ ergänzt werden sollte, forderte Die Linke eine Ergänzung um „geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung.“

Man habe sich nun darauf verständigt, den Begriff sexuelle Identität um die beiden Worte „und geschlechtliche“ zu erweitern, schrieb Brux, zum Kompromiss. Am 10. April soll der Berliner Senat über die Initiative entscheiden. Unklar sei jedoch noch, ob die Initiative schon am 27. April in den Bundesrat eingebracht wird.

LSVD Bundesverband begrüßt Einigung

„Wir freuen uns, dass es eine Einigung gegeben hat und beide Begriffe verwendet werden”, sagte Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland gegenüber BuzzFeed News. Man orientiere sich damit an internationalen Standards.

Laut Ulrich sei es wichtig, dass zukünftig auch „geschlechtliche Identität“ im Gesetz stehen soll, weil diese Bezeichnung transgeschlechtliche Personen mit einschließe. Die bisherige Formulierung, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden dürfe, sei nicht ausreichend.

Bereits 2009 hatten Hamburg, Berlin und Bremen einen ähnlich lautenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, allerdings beschränkte sich die vorgeschlagene Änderung auf „sexuelle Identität“. Der Bundesrat lehnte den Antrag damals ab.

BuzzFeed News hat die Fraktion der Grünen, der SPD und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus um eine Stellungnahme zur Bundesratsinitiative angefragt. Die Antworten werden wir hier gegebenenfalls nachtragen.

UPDATE

26.03.2018, 16:49

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass im Entwurf der Grünen das Grundgesetz lediglich um „sexuelle Identität“ ergänzt werden sollte. Allerdings handelte es sich dabei um den Entwurf der Senatsverwaltung. Die entsprechende Stelle wurde korrigiert.

UPDATE:

10.04.2018, 11:25

Der Senat hat die Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Sie wird nun in den Bundesrat eingebracht. Ziel einer Bundesratsinitiative ist, den Gesetzesentwurf im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen.

Justizsenator Dirk Behrendt sagte zu dem heutigen Beschluss, die Erweiterung des Schutzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes auf Diskriminierungen wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität sei „längst überfällig“.

„Nach der Öffnung der Ehe und dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht brauchen wir nun auch einen verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen“, so Behrendt. Dies schütze Minderheiten auch vor wechselnden politischen Mehrheiten.

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