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Die Jamaika-Parteien wollen das Urteil zum dritten Geschlechtseintrag „umgehend umsetzen“

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss Deutschland neben Frau und Mann einen dritten Geschlechtseintrag ermöglichen. Ein internes Papier zeigt nun: Das soll schon bald geschehen.

Vergangene Woche bekam eine intersexuelle Person vor dem Bundesverfassungsgericht Recht. Bis zum 31.12.2018 muss nun ein dritter Eintrag im Personenstand ermöglicht werden, der etwa „inter“ oder „divers“ lauten könnte. Nun hat das Thema auch die Sondierungsverhandlungen erreicht.

In einem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche vom 15. November nehmen Union, FDP und Grüne Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Man wolle dieses „umgehend umsetzen“, heißt es von FDP und Grünen in dem 61-seitigen Ergebnispapier.

Die Union formuliert, man wolle Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes, welche Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung betreffen, „zügig umsetzen“. In dem Papier bezieht sich die Union bezieht auf den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung, der mit einer Fassung von 2017 um die Themen Homo- und Transphobie erweitert wurde. Fachverbände wie etwa der LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) hatten den Plan als unzureichend und unkonkret kritisiert.

Queerpolitische Themen in den Sondierungsgesprächen

In dem Ergebnispapier werden außerdem weitere queerpolitische Themen aufgeführt. FDP und Grüne sprechen sich für eine Stärkung von Regenbogenfamilien aus. Die Grünen wollen Elternschaftsvereinbarungen schon vor der Zeugung möglich machen. Die FDP möchte eine Regelung schaffen, um „die Stiefkindadoption in den Fällen überflüssig zu machen, in denen der leibliche Vater nicht rechtlicher Vater sein will.“

Damit könnten etwa lesbische Eltern ab der Geburt des Kindes beide als Mütter gelten. Bisher ist das trotz der „Ehe für alle“ nicht möglich.

Ob die Union eine solche Regelung mittragen würde, geht aus dem Papier nicht eindeutig hervor. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gebe es schon heute die Möglichkeit, individuell auf unterschiedliche Familienmodelle zu reagieren, heißt es dort von der Partei.

Genannt wird in dem Papier auch das Transsexuellengesetz, das Grüne und FDP reformieren wollen. Das Gesetz ist von 1980 und gilt als veraltet. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht in acht Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Union nimmt dazu in den Ergebnissen von Mittwoch keine Stellung.

Queer bleibt strittig

Alle queerpolitischen Forderungen sind in dem Papier in eckigen Klammern vermerkt. Das bedeutet, dass es sich um strittige Punkte handelt, die möglicherweise noch nicht diskutiert wurden und offen bleiben oder für die Koalitionsverhandlungen gestrichen werden.

Einigen konnten sich die Parteien bislang offenbar nur auf diesen Satz: „Im Familienrecht müssen das Kind und sein Wohl im Mittelpunkt stehen.“ Der Begriff „queer“ selbst taucht in dem Verhandlungspapier nicht auf.

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