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Er wurde als Homosexueller verfolgt und eingesperrt. Bis heute bekommt er dafür keine Entschädigung

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Obwohl es jetzt ein Gesetz dafür gibt. „Für mich geht das Spielchen so lange weiter, bis ich nicht mehr da bin.“

Wolfgang Lauinger in seiner Wohnung in Frankfurt am Main. © BuzzFeed News

Wenn Wolfgang Lauinger von seinem Antrag auf Entschädigung spricht, bricht ihm die Stimme weg. Dann wird er still und sagt einige Minuten nichts, atmet langsam und kontrolliert ein und aus. Durch die Fenster hört man den Regen auf den kleinen Balkon von seinem Zimmer im Altersheim prasseln.

Wolfgang Lauinger ist 99 Jahre alt, hat den Holocaust überlebt und ist schwul. Monatelang saß er deshalb 1950 in Haft, auf Grund des Paragrafen 175 gegen Homosexuelle, den die Nationalsozialisten 1935 verschärften. Im Juli diesen Jahres verabschiedete der Bundestag ein Gesetz von Justizminister Heiko Maas, dass das Recht wieder herstellen und nach 1945 verfolgte Homosexuelle rehabilitieren und entschädigen sollte.

Jahrelang hat Wolfgang Lauinger für dieses Gesetz gekämpft, schrieb Briefe, hielt Vorträge, wurde in den Bundestag eingeladen. Nur wenige der Opfer sind heute überhaupt noch am Leben. Kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes reicht er seinen Antrag auf Entschädigung ein. Die Antwort kommt am 9. Oktober 2017: abgelehnt.

Mit BuzzFeed News hat Wolfgang Lauinger über seine Lebensgeschichte, das Unrecht an Homosexuellen und seine Enttäuschung über das neue Gesetz gesprochen.

BuzzFeed News hat außerdem in einem Gespräch Heiko Maas mit dem Fall Lauinger konfrontiert. Die Antwort: „Es macht mich betroffen, dass das Gesetz in diesem Fall nicht angewandt werden kann. Wie man das beheben soll, kann ich Ihnen nicht sagen.“ Das, so der Justizminister, müsse der neue Bundestag entscheiden.

Wolfgang Lauinger sitzt in seiner Wohnung in einen Frankfurter Altersheim, in dem viele jüdische Seniorinnen und Senioren leben, wie er selbst. An den Wänden hängen alte Fotos, in der Küche kocht Teewasser. „1950 hatten noch Richter aus der Nazi-Zeit das Sagen“, erinnert sich Lauinger zurück.

Zweimal wurde er Zeit seines Lebens verhaftet. Zuerst 1941. Wolfgang Lauinger stand dem Nazi-Regime enorm kritisch gegenüber, fühlte sich der sogenannten Swing-Jugend zugehörig. „Wir dachten, was kann man den Menschen, die Heil Hitler sagen, entgegenhalten? Wir machten genau das, was die anderen nicht machten. Sie trugen Uniformen. Wir schafften und Hemden und Jacken und Hüte an, die das Gegenteil aussagten.“ Lauinger und seine Freunde hörten Swing statt Marschmusik, trugen Lederjacken und lange Haare. Es entwickelte sich ein Subkultur in mehreren Städten in ganz Deutschland. „Es hat sich eine eigene Gemeinschaft gebildet. Unsere Clique war so bekannt, dass wie einen eigene Erkennungsmelodie hatten, den Harlem-Pfiff. Wenn wir in Kneipen kamen, begannen die Musiker diese Melodie zu spielen.“ Dann ging das Nazi-Regime gegen sie vor.

Die Gestapo verhörte die Mitglieder der Swingkids unter anderem wegen Verdachts auf „anglophile Tendenzen“, nahm den jüngsten der Gruppe, Franz Kremer, fest. Der 16-jährige wurde wochenlang von der Gestapo verhört und geschlagen und sollte unter anderem aussagen, dass Lauinger homosexuell sei. Auch Lauinger und die anderen Mitglieder der Frankfurter Gruppe wurden von der Gestapo verhört, Lauinger selbst saß drei Monate in Einzelhaft.

Der Paragraf §175

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1972 sammelten Aktivisten mit einer Kampagne 20.000 Unterschriften gegen den Paragraf 175.

BuzzFeed.de © Schwules Museum Berlin

Doch die Mitglieder der Gruppe sagten nicht gegeneinander aus. Im März 1942 wurde Wolfgang Lauinger schließlich unter einem Vorwand – wegen des Besitzes eines Stücks Leder und angeblichen Glücksspiels – zu drei Monaten Haft verurteilt.

Das zweite Mal wurde Wolfgang Lauinger 1950 verhaftet. Homosexualität war in Deutschland noch immer strafbar. Die Polizei veranstalte Razzien in Kneipen, Parks oder öffentlichen Toiletten, sogenannten Klappen, in denen Männer sich zum Sex trafen. Lauinger wurde im Zuge der sogenannten Frankfurter Homosexuellenprozesse verhaftet. „Eine Menschenjagd“, nennt Lauinger das.

„Der Staatsanwalt sagte mir, ich bräuchte gar nichts abzustreiten. Er hielt mir die Gestapo-Unterlagen unter die Nase“, erzählt Wolfgang Lauinger, dessen Fall von einer Frankfurter Sonderkammer behandelt wurde.

Zu einer Anklage kam es jedoch nicht. Etwa fünf Monate saß Lauinger in Untersuchungshaft, dann wurde die Sonderkammer aufgelöst, der Hauptzeuge verweigerte die Aussage. Im Februar 1951 wurde Lauinger freigelassen.

Mehr als 200 Menschen wurden im Zuge der Prozesse verhaftet, Suizid und zerstörte Lebensbiografien waren die Folge. „Es gab Menschen, die sich vom Goetheturm gestürzt haben“, erinnert sich Wolfgang Lauinger.

Wolfgang Lauinger als junger Mann (li.) und mit seinem Vater 1939 (re.) © privat

Biografie Wolfgang Lauingers:

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Wolfgang Lauinger und seine zwei Mütter

In dem Heimzimmer Wolfgang Lauingers hängen die Bilder seiner „zwei Mütter“, wie er sie nennt – seine biologische Mutter und die zweite Frau seines Vaters. © BuzzFeed News

Diese und andere Verhaftungen griffen tief in homosexuelle Biografien ein, erklärt Georg Härpfer, Vorstandsmitglied von der Bundesinteressensvertretung Schwuler Senioren (BISS).

„Wir sprechen von 100.000 Ermittlungsverfahren. Die Männer wurden suspendiert oder arbeitslos, verloren ihre Wohnungen, hatten Gehaltseinbußen. Und viele hat es in den Suizid getrieben. All das muss entschädigt werden.“

Das Gesetz von 1935 jedoch überdauerte bis 1994.

Erst im hohen Alter beginnt Wolfgang Lauinger sich zu politisieren. Er geht in Schulen, erzählt vom Holocaust. Und er beginnt, über seine Homosexualität zu sprechen.

„Schwul war kein Begriff, sondern ein Leben“, sagt er über seine frühe Jugendzeit in den Zwanziger Jahren. „Der Umstand, dass ich als Jugendlicher schwul bin, war doch keine Belastung, im Gegenteil. Ich dachte, Gottseidank bist du es.“ Es sei ein Teil seiner Lebensfreude gewesen. „Man tat das was man gern tat und damit war die Sache erledigt.“ Erst 1933 änderte sich das. „Mir wurde klar, dass ich eine Veranlagung hatte, die, wenn sie bekannt wird, mir großen Schaden zufügen würde.“ Jahrelang spricht Lauinger von sich selbst als „Krimineller“.

Mit der beginnenden Debatte über eine mögliche Rehabilitierung beginnt Wolfgang Lauinger zu kämpfen. Er spricht auf Kundgebungen, gibt Interviews, geht in Schulen. 2015, als ein Buch über sein Leben erscheint, lernt er Volker Beck kennen und fühlt sich bestärkt. Er schreibt Briefe an alle Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer, bittet um Unterstützung für ein Rehabilitationsgesetz.

Alle Bundesländer, bis auf Bayern, schicken ihm schriftlich die Zustimmung. Die Dokumente hat Lauinger in einer roten Mappe aufgehoben, „Dokumentation“ steht darauf. Lauinger setzt sich eine Brille auf und beginnt in der Mappe zu blättern. „Dass der 175er überhaupt so lange überdauerte, ist schon ein Skandal. Eigentlich sollten alle Nazi-Gesetze aufgehoben werden.“ Er erhält eine Einladung aus dem Bundesjustizministerium in den Bundestag, um bei der ersten Lesung des Rehabilitierungsgesetzes im Bundestag dabei zu sein.

„Ein später Akt der Gerechtigkeit“, sagt Heiko Maas an dem Tag, an dem das Gesetz in Kraft tritt.

Am 22. Juli 2017 tritt das StrRehaHomG in Kraft, das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Heiko Maas sagt im Bundestag „Ein später Akt der Gerechtigkeit. Aber für Gerechtigkeit ist es nie zu spät“.

Wolfgang Lauinger zieht seine Ablehnung aus der Mappe. „Versagung auf Entschädigung“ steht darauf. Und am Ende: „Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.“ Juristisch hat der Sachbearbeiter des Antrages aus dem Bundesamt für Justiz alles richtig gemacht. Da Lauinger nicht verurteilt wurde, fällt er nicht unter das Entschädigungsgesetz. Die Akten gibt es heute nicht mehr.

„Ich habe gelacht, als ich Ablehnung bekam“, sagt Wolfgang Lauinger. „Der Sinn der Sache ist wunderbar, aber das Gesetz ist keine echte Rehabilitation der Menschen, die unter dem System gelitten haben.“ Dann ist er lange still. Das Atmen fällt ihm sichtlich schwer, er sinkt in seinem Sessel zurück.

Die „Versagung auf Entschädigung“ an Wolfgang Lauinger

Vor allem empört ihn, dass die CDU und CSU kurz vor der Abstimmung des Gesetzes einen Änderungsantrag einbrachten. Entschädigt werden die Justizopfer nur, wenn ihre Sexpartner über 16 Jahren alt waren – das sogenannte Schutzalter. Bei Heterosexuellen liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Der Vorstoß wurde von Fachverbänden und der LGBT*-Community heftig kritisiert, auch für Lauinger ist es eine weitere Ungleichbehandlung.

„Sehen Sie, ich bin jetzt 99. Ich selbst habe in dem Gesetz einen Weg gesehen, wie ich noch eine Wiedergutmachung erfahren kann. Und ich habe einen Antrag gestellt, wie jeder brave Bürger dieses Landes. Aber man hat das Gesetz zu einer Farce gemacht. Wo liegt denn für einen normalen Menschen der Unterschied, wenn du fünf Monate im Gefängnis sitzt, ob du freigelassen wirst oder freigesprochen wirst?“ [Über die genaue Inhaftierungszeit von Wolfgang Lauinger gibt es unterschiedliche Angaben. Es waren mindestens fünf Monate].

„Das ist perfide und das empört mich“

Wolfgang Lauinger ist nicht der einzige, dessen Antrag abgelehnt wurde. 63 Anträge auf Entschädigung seien bislang eingegangen, gibt das Bundesjustizministerium auf Nachfrage an, 31 davon wurden bewilligt. Drei Anträge wurden abgelehnt, darunter Wolfgang Lauinger.

Bei BISS sind die Fälle bekannt. Vorstandsmitglied Georg Härpfer kommentiert im Telefongespräch mit BuzzFeed: „Das ist perfide und das empört mich. Es kann nicht sein, dass Wolfgang Lauinger nicht in den Gesetzestext reinpasst. Wir brauchen eine Möglichkeit, wie wir ihn entschädigen können. Er hatte ja auch eine Vorgeschichte in der Nazi-Zeit, das muss man doch mal berücksichtigen.“

Die Bundesinteressensvertretung spricht von „Lücken und Problemen“ und fordert nun andere Mittel, um die Opfer zu entschädigen: einen Härtefallfond und eine Opferente.

Auch Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, fordert Nachbesserungen: „Alle Opfer des Paragrafen 175 sollten das gleiche Recht auf Wiedergutmachung haben“, sagt Lüders BuzzFeed News. „Dass Wolfgang Lauinger nun durch den Rost des Gesetzes fällt, weil er „nur“ sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, aber nicht verurteilt wurde, ist schwer zu ertragen. Mein Appell an den Gesetzgeber ist: Lassen Sie uns jetzt dafür sorgen, dass auch Menschen wie Wolfgang Lauinger geholfen werden kann – durch eine Nachbesserung des Rehabilitationsgesetzes und einen eigenen Härtefallfonds.“

CDU-Bundestagsmitglied Stefan Kaufmann nannte das Schicksal von Lauinger „sehr bewegend“ und das Gesetz einen großen Schritt. Doch er sei dafür, teilt er BuzzFeed News auf Anfrage mit, einige erforderliche Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Er wünsche sich von Heiko Maas, Vorschläge zu benennen.

„Gerade die Frage des unterschiedlich festgesetzten Schutzalters für homosexuelle und heterosexuelle Sachverhalte gehört aus meiner Sicht auf den Prüfstand.“

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im Gespräch mit BuzzFeed News keine konkreten Vorschlag, um Wolfgang Lauinger zu helfen: „Wie man das beheben soll, kann ich Ihnen nicht sagen.“ © BuzzFeed News

„Ist das Gerechtigkeit?“

Nachdem Wolfgang Lauinger den Ablehnungsbescheid Mitte Oktober erhält, beginnt er nachzufragen. Eine Vertraute ruft den Sachbearbeiter seines Antrages im Bundesamt für Justiz an. „Er sagt, er habe das ungern gemacht“, erzählt Lauinger. Dann schreibt er erneut einen Brief. An den Bundesjustizminister Heiko Maas.

„Sie werden verstehen, wie sehr es mich nun trifft, dass mein Antrag auf Entschädigung abgelehnt worden ist“, schreibt Lauinger darin, und: „Ist das Gerechtigkeit?“

Und weiter: „Ich bin lange Zeit in meinem Leben der Meinung gewesen, dass meine
Homosexualität meine persönliche Angelegenheit ist – so wie die Sexualität
eines jeden Heterosexuellen seine persönliche Angelegenheit ist. In hohem Alter
habe ich diese Auffassung revidieren müssen. So lange Menschen aufgrund dieser
persönlichsten Sache der Welt verfolgt werden, ist sie leider keine reine
Privatangelegenheit. “

Der Brief ist auf den 30. Oktober datiert. Einen Monat später hat Wolfgang Lauinger noch keine Antwort erhalten, der Brief kursiert in mehreren Behörden.

Am selben Tag, dem 30 November, erhält Heiko Mass den Tolerantia Award 2017. In einem Interview spricht BuzzFeed News den Justizminister auf den Fall Lauinger an. „Der Sinn und Zweck des Gesetzes sollte natürlich auch solche Fälle erfassen“, sagt er. Und: „Das Ergebnis empfinde ich auch persönlich als auf außerordentlich unbefriedigend. Ich werde Wolfgang Lauinger einen Vorschlag machen, wie man mit der Situation umgeht.“ Er spricht von notwendigen Kompromissen, die das Gesetz enthält.

„Das sind Kompromisse der Bundestagsfraktionen, die man meiner Auffassung nach nicht gebraucht hätte.“

Wie er Wolfgang Lauinger jetzt helfen will? „Wie man das beheben soll, kann ich Ihnen nicht sagen“, sagt Heiko Maas. Das sei Aufgabe der zukünftigen Bundesregierung. Und der Brief? Darauf, so Maas, werde er noch antworten.

Wolfgang Lauinger knetet die Zuckerdose, die vor ihm auf dem Tisch steht. „Ich bin ein Optimist. Ich tue so, als würde ich noch 100 Jahre leben. Manchmal wache ich nachts auf, und stelle mir Dinge vor, die ich noch tun werde. Dann denke ich: Du spinnst!"

„Ich bin jetzt 99 Jahre alt und ich hoffe, dass ich 100 werde. Aber meine ganze Arbeit hat mit Hoffnung nichts zu tun. Für mich geht das Spielchen weiter, so lange, bis ich nicht mehr da bin. Und ich hoffe, dass es beendet ist, bevor ich die Löffel abgebe.“

Wolfgang Lauinger und Heiko Maas im Video-Interview.

UPDATE

20.12.2017, 15:28

In der Nacht zu Mittwoch ist Wolfgang Lauinger in Frankfurt am Main in seinem zuhause verstorben. Das bestätigte eine Vertraute gegenüber BuzzFeed News. Wolfgang Lauinger hatte Zeit seines Lebens auf eine Entschädigung gehofft. Es sei sein größter Wunsch gewesen, so die Vertraute am Telefon.

BuzzFeed News hatte zuerst über Wolfgangs Lauinger abgelehnten Entschädigungsantrag berichtet. Verschiedene Organisationen und Fachverbände sowie die Antidiskriminierungsstelle berieten daraufhin verstärkt über eine Lösung für Wolfgang Lauinger, unter anderem auf einer Fachtagung im November in Berlin.

Ein Brief Wolfgang Lauingers an den Justizminister Heiko Maas von Ende Oktober blieb bis zu seinem Tod unbeantwortet.

Weitere Informationen werden wir hier nachtragen.

UPDATE

18.07.2018, 17:09

Der Berliner Senat strebt strebt Verbesserungen für die staatlich verfolgten Homosexuellen an und hat dafür eine Bundesratsinitiative beschlossen. Künftig sollen auch Schwule einen sozialen Ausgleich erhalten, wenn sie ohne Verurteilung inhaftiert wurden oder andere anderen staatliche Repressionen erfahren haben.

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt erinnert in seiner Erklärung an das Schicksal von Wolfgang Lauinger. Das Rehabilitierungsgesetz sei ein wichtiges Signal an die Opfer, doch es habe „in der Praxis Lücken“, weshalb Wolfgang Lauinger nie entschädigt wurde. „Wir sind den Opfern dieses Unrechts eine schnelle Hilfe schuldig, denn die Betroffenen sind in einem hohen Alter und sollten ihre Entschädigung noch erleben.“

UPDATE

13.03.2019, 16:05

Eine Entschädigung ist nun auch für die Opfer möglich, die verfolgt, aber nicht rechtskräftig verurteilt wurden. Eine entsprechende Richtlinie aus dem Bundesjustizministerium trat am 13. März 2019 in Kraft, der Bundestag wird hierfür eine Million Euro bereitstellen.

„Das ist deswegen wichtig, weil die staatliche Verfolgung auch ohne Urteil gesellschaftliche Ächtung und massive Beeinträchtigungen und Schäden für die Menschen bedeutet haben“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete und queerpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann. Bundesjustizministerin Katarina Barley sagte, sie hoffe, dass sich möglichst viele Menschen beim Bundesamt für Justiz melden, um eine Entschädigung zu erhalten.

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