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Wir haben alle Parteien gefragt, ob sie das Werbeverbot für Abtreibungen jetzt abschaffen wollen

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Am Freitag wurde eine Ärztin zu 6000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Was sagen die Parteien dazu? Eine Übersicht

Im Bundestag gibt es möglicherweise eine politische Mehrheit für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a. Das ergibt eine Anfrage von BuzzFeed News an alle Bundestagsfraktionen.

Die Linke, die SPD und Grüne sind für eine Abschaffung des Paragrafen, die FDP für eine moderate Änderung. CDU/CSU wollen an dem Werbeverbot festhalten.

Hintergrund für die Debatte ist die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel am vergangenen Freitag. Sie wurde vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil auf ihrer Webseite „Schwangerschaftsabbruch“ als Teil ihrer Arbeit angegeben wird.

Die Ärztin Kristina Hänel

Die Ärztin Kristina Hänel vor dem Amtsgericht in Gießen. Die Entscheidung löste eine bundesweite Debatte über Abtreibung und Selbstbestimmung aus. © dpa

Laut Paragraf §219b ist das „Werben für den Abbruch einer Schwangerschaft“ verboten, dieser Fall trifft im Fall von Kristina Hänel zu, entschied das Amtsgericht. Hunderte Menschen demonstrierten nach der Urteilsverkündung am vergangen Freitag dagegen.

Auf die Frage, ob die Bundestagsfraktionen eine Abschaffung des Paragrafen 219a befürworteten, erhielt BuzzFeed News folgende Antworten:

SPD: Ein neuer Gesetzesentwurf, um 219a komplett zu streichen

„Das Gießener Urteil zeigt, dass offenkundig Rechtsunsicherheit besteht. Deshalb haben wir als Gesetzgeber Handlungsbedarf.

Es kann nicht sein, dass ein bloßer Hinweis auf legales ärztliches Handeln dazu führt, dass gegen Ärzte ermittelt wird und wie jetzt in diesem Fall sogar zu einer Verurteilung führt.

Wie wir diese Unklarheit im Gesetz beseitigen, darüber sollten wir uns bald verständigen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits die Initiative ergriffen und wird einen Gesetzentwurf vorlegen, Paragraf 219a StGB komplett zu streichen.“

Eva Högl, s tellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

Jedes Jahr demonstrieren Frauen in Deutschland für die Abschaffung des Paragrafen 218, der Abtreibung gesetzlich verbietet.

FDP: Eine moderate Änderung

„Die Freien Demokraten stehen einer moderaten Änderung des § 219a StGB offen gegenüber. In der heutigen Zeit ist es nicht mehr angemessen, wenn Kliniken oder Ärzte nicht einmal auf ihrer Website darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen.

Wer ungewollt schwanger wird, befindet sich in einer Zwangslage und sollte schnell und einfach kompetente Hilfe finden können. Entscheidend ist, dass die Information in sachlicher Form erfolgt, wie auch sonst bei Ärzten oder Rechtsanwälten. Offensive Werbung wird diesem sensiblen Thema nicht gerecht. Eine Möglichkeit könnte es sein, in § 219a Abs. 1 StGB das Wort „oder“ vor den Worten „in anstößiger Weise“ zu streichen.“

Stephan Thomae, s tellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender

CDU/CSU: Wir werden an dem Werbeverbot festhalten


„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB grundsätzlich fest. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht.“

Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

„Mit einer Lockerung des Werbeverbotes nach § 219a StGB könnte aber auch eine Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen. Das verbietet sich schon verfassungsrechtlich. Daher werden wir an dem Werbeverbot festhalten.“

Marcus Weinberg, frauenpolitischer Sprecher der Fraktion

Die Linke: Dieser Paragraph stammt aus dem Jahr 1933

„Wir haben aktuell einen Gesetzentwurf zur Streichung des §219a in den Bundestag eingebracht. Dieser Paragraf aus dem Jahr 1933 steht im Widerspruch dazu, dass Schwangerschaftsabbrüche aktuell unter bestimmten Bedingungen straffrei sind, denn er verbietet es Ärztinnen und Ärzten darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten und folglich dürfen sie auch nicht über die Risiken und Nebenwirkungen der unterschiedlichen Methoden – medikamentös oder chirurgisch – aufklären.

Lange Zeit wurde dieser Paragraph nicht wirklich beachtet, wird jetzt aber zunehmend von sogenannten „Lebensschützern“ genutzt, um Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren und Schwangerschaftsabbrüche zu stigmatisieren.“

Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Grüne: Eine Streichung ist notwenig

„Klar ist, Ärztinnen und Ärzten muss es möglich sein über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. Wir bereiten gerade die nächste Schritte vor und prüfen, wie wir gesetzgeberisch für Klarheit für Ärztinnen und Ärzte sorgen können.

Das Gesetz erlaubt straffreie Schwangerschaftsabbrüche. Darum müssen Ärztinnen und Ärzte auch darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten ohne sich strafbar zu machen. Dafür werden wir uns einsetzen. Eine Streichung oder Reformierung des § 219a ist notwendig.“

Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin

„My body my choice"

Unter dem Schlagwort „My body my choice“ liefen die Grünen dieses Jahr beim sogenannten Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung auf einer Demonstration in Berlin mit.

AfD

Die AfD hat auf die Anfrage von BuzzFeed News nicht geantwortet.

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