1. BuzzFeed
  2. Recherchen

Der Bundestag wird über den umstrittenen Abtreibungsparagrafen debattieren

KommentareDrucken

Politikerinnen aus SPD, FDP, Grüne und Linke reagieren damit auf die Verurteilung der Abtreibungsärztin Kristina Hänel

Der umstrittene Paragraf 219a wird am 22. Februar im Bundestag debattiert. Verhandelt wird dort auch ein Gesetzentwurf, um den Paragrafen abzuschaffen.

Der Paragraf 219a stellt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Seit der Verurteilung der Frauenärztin Kristina Hänel hatte das Gesetz zu deutschlandweiten Debatten und Protesten geführt.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Ulle Schauws äußert sich erfreut:

„Wir möchten, dass die Informationsrechte gestärkt und Frauen Zugänge zu seriösen, medizinischen und zeitgemäßen Informationen ermöglicht werden. Denn Frauen sollen selbstbestimmt entscheiden können. Schwangerschaftsabbrüche sind heute straffrei möglich, deshalb müssen die Informationen darüber auch straffrei möglich sein. Ärztinnen und Ärzte müssen Schwangere ausführlich informieren dürfen, ohne dafür vor Gericht zu landen.“

Mehrere Politikerinnen von SPD, FDP den Grünen und der Linken hatten sich in der Vergangenheit deutlich für eine Abschaffung des Paragrafen ausgesprochen und sich zu mehreren Treffen zusammengesetzt, an denen teilweise auch Mitglieder der Union teilnahmen.

Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagte BuzzFeed News auf einer öffentlichen Kundgebung Ende des Jahres, Frauen müssten das Recht haben, sich objektiv über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können.

Die Union hingegen betonte mehrfach, dass sie dagegen sei, den Paragrafen abzuschaffen. In der nun angesetzten Bundestagsdebatte dürfte deshalb Gegenwind von Union sowie aus der AfD kommen.

In einer Pressemitteilung vom 27.11.2017 erklärten die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Elisabeth Winkelmeier-Becker und der familienpolitische Sprecher der Bundestags-Union Marcus Weinberg:

Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Wer den §219a StGB ersatzlos aufheben möchte, muss in Zukunft mit offener Werbung im Internet, Fernsehen, Zeitschriften, etc. für Abtreibungen rechnen.

-

Mit einer Lockerung des Werbeverbotes nach § 219a könne eine Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen. Ungeborenes Leben sei jedoch zu schützen, so Weinberg.

Die Frauenärztin Kristina Hänel reagierte darauf mit einem offenen Brief:

Ich habe nicht geworben. Eine Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch läge mir sachlich und moralisch absolut fern. Ich „habe sachlich und seriös informiert“. Dieses Zitat stammt im Übrigen aus dem Urteil des Gießener Amtsgerichts.

-

Sie warf Unionspolitiker vor, Thesen rechter Gruppierungen und Lebensschützer zu übernehmen:

Ich bitte Sie, in diesem Zusammenhang auch zur Kenntnis zu nehmen, dass ich inzwischen zunehmend Drohmails aus dem eindeutig rechtsradikalen Zusammenhang erhalte. [...]

-

Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion antworte darauf ebenfalls in einem offenen Brief. In dem Embryo könne man „den heranwachsenden Menschen mit eigenen Grundrechten“ erkennen, so Winkelmeier-Becker. Daraus folge ein grundsätzliches Lebensrecht, das geschützt werden müsse.

Kristina Hänel kündigte bereits Ende des Jahres an, notfalls bis „vor das Bundesverfassungsgericht” zu ziehen, damit das Informationsrecht in der Realität umgesetzt werden könne.

Gegen die Abschaffung des Paragrafen 219a kämpft derzeit auch eine Bundesratsintiative, die von den Bundesländern Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen unterstützt wird.

Auch interessant

Kommentare