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Die FDP will Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten machen - bringen würde das nichts

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Die Änderung soll Behörden entlasten, die Asylanträge bearbeiten. Die Zahlen zeigen: Mehr als Augenwischerei wäre das nicht.

Die FDP-Fraktion hat heute einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem Ziel Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären.

In dem Entwurf heißt es, die Änderungen sollen dazu beitragen, dass das Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern beschleunigt wird. Die FDP erwartet, „dass die Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik [...] zu einer Entlastung des BAMF sowie der Länder und Kommunen führen wird.“

Entlastung dank 1,5 Prozent weniger Anträgen?

BuzzFeed News hat beim Bundesamt für Migration und Asyl (BAMF) abgefragt, wie viele Anträge aus diesen Länden seit 2016 eingegangen sind. Das Ergebnis: die genannten Länder spielen statistisch gesehen keine Rolle.

Asylgesuche von Menschen mit tunesischer, algerischer und marokkanischer Staatsbürgerschaft machten in den Jahren 2016 und 2017 nur 1,5 Prozent aller Asylerstanträge aus.

Quelle: BAMF

Asylerstanträge von Personen mit tunesischer Staatsbügerschaft

Quelle: BAMF

Asylerstanträge von Personen mit marokkanischer Staatsbügerschaft

Quelle: BAMF

Asylerstanträge von Personen mit algerischer Staatsbürgerschaft

Quelle: BAMF

In der Asylgeschäftsstatistik des BAMF tauchen Algerien, Tunesien und Marokko in den Jahren 2016 und 2017 nicht einmal namentlich, sondern nur unter „Sonstige“ auf.

Die FDP begründet trotz dieser Zahlen ihren Gesetzesentwurf damit, dass durch eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten eine „Konzentration der Mittel des BAMF sowie der Länder und Kommunen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ erreicht werden könne.

Es kämen „viele Menschen aus anderen Herkunftsstaaten in die Bundesrepublik
Deutschland, deren Anspruch asylrechtlichen Schutzes begründet ist“, heißt es im Entwurf. Daher sollten die „zur Verfügung stehenden Mittel auf diese Personengruppe konzentriert werden“. Dadurch werde „die Akzeptanz des Asylsystems in der Öffentlichkeit gestärkt“.

Das BAMF will sich nicht dazu äußern, ob eine Einstufung dieser Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einen merklichen Einfluss auf die Arbeitsbelastung hätte. Dies sei eine „politische Entscheidung“.

„Eklatanter Widerspruch zum indivuellen Asylrecht“

Die Abgeordnete der Grünen-Fraktionen, Luise Amtsberg, bezeichnete den Entwurf im Bundestag als „eklatanten Widerspruch zum individuellen Asylrecht“ und als „Schaufensterdebatte“. Warum die FDP das Asylrecht ändern wolle, angesichts sinkender Anträge und steigender Schutzquoten bei Personen aus diesen Ländern, sei ihr vollkommen unklar.

Würden die Maghreb-Staaten zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt, hätten Asylbewerber aus diesen Ländern weiterhin die Möglichkeit, in Deutschland Asyl zu bekommen. Allerdings müssten sie dann beweisen, dass ihnen individuelle Verfolgung droht. Das ist oft sehr schwierig, da konkrete Belege fehlen.

Ähnlicher Gesetzesentwurf war 2016 im Bundestag gescheitert

Die Bundesregierung hatte bereits im April 2016 einen ähnlichen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der dann im Bundesrat scheiterte.

Damals hatten Asyl- und Menschenrechtsorganisationen den Vorstoß kritisiert. Damit ein Land als „sicherer Herkunftsstaat“ gelten kann, muss dort eine landesweite und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen gleichermaßen vorhandene Sicherheit vor politischer Verfolgung bestehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt.

„Pro Asyl“ hatte 2016 darauf hingewiesen, dass dies in den Staaten des Maghreb nicht gegeben sei. Laut „Amnesty International“ droht vor allem LGBT, Journalisten und politischen Aktivisten dort staatliche Verfolgung und mitunter auch Folter.

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