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Ein Jahr “Nein heißt Nein” - was das neue Sexualstrafrecht geändert hat

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Betroffene zeigen Sexualdelikte häufiger an - ob es auch zu mehr Verurteilungen führt, muss sich noch zeigen.

Vor genau einem Jahr trat das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Seitdem sind die Zahl der Anzeigen gestiegen. Das zeigen Polizeistatistiken aus drei Bundesländern, die BuzzFeed News vorliegen. In Bayern wurden im ersten Halbjahr 2017 645 und in Sachsen-Anhalt 148 Vergewaltigungen angezeigt. In Bayern sind das ganze 48 Prozent, in Sachsen-Anhalt immerhin 37 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2016.

Unter dem Slogan "Nein heißt Nein" bekannt geworden, sollte die Gesetzesänderung dazu beitragen, dass sich mehr Opfer zu einer Anzeige entschließen und weniger Strafverfahren eingestellt werden.

Wenn Opfer sich nicht wehrten, etwa durch Treten, Schlagen oder Schreien, wurde eine Vergewaltigung vor neuen Gesetz oft nicht als solche gewertet. Von den jährlich bisher rund 8.000 angezeigten Vergewaltigungen kamen deshalb laut Bundesamt für Justiz (BfJ) nur durchschnittlich 1.300 zur Anklage, nur rund 1.000 Täter wurden verurteilt.

Strafbar macht sich, wer sich über den “erkennbaren Willen des Opfers hinweg setzt”

Ausschlaggebend für ein erfolgreiches Straferfahren war, dass der Täter die schutzlose Situation des Opfer ausnutze, Gewalt anwendete oder drohte – doch das ist juristisch schwer nachzuweisen. Viele Betroffene zeigten aufgrund der geringen Aussicht einer Verurteilung, Straftaten wie Vergewaltigungen und Nötigung daher nicht an, wenn sie nicht nachweisen konnten, dass sie sich körperlich gewehrt hatten. Auch Strafverfahren scheiterten an dieser Hürde.

Für Strafrechtler stellte dies eine "Schutzlücke" dar, da es viele Gründe gibt, warum Opfer sich nicht aktiv und körperlich wehren. Die Mutter etwa, die sich nicht gegen die Vergewaltigung durch ihren Mann wehrt, weil ihre Schreie die Kinder aufwecken könnten. Oder die Frau, die eine Vergewaltigung ihres gewalttätigen Partners still über sich ergehen lässt, weil sie Todesangst hat.

Seit November 2016 macht sich nun auch strafbar, wer sich über den “erkennbaren Willen des Opfers hinweg setzt”, etwa wann das Opfer weint oder "nein" sagt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Neu hinzugefügt wurde dem Gesetz der Paragraf 184(i), der sexuelle Belästigung als eigenen Straftatbestand aufführt. Demnach ist es verboten, einen anderen Menschen körperlich zu belästigen, etwa in dem man jemanden gegen dessen Willen an das Gesäß, in den Schritt oder an die Brüste greift.

Die Silvesternacht 2016 in Köln war zwar nicht Auslöser der Gesetzesänderung, die öffentliche Debatte über die Übergriffe auf hunderte von Frauen und Mädchen in dieser Nacht hat aber vor allem die Einführung von sexueller Belästigung als eigenständigen Straftatbestand beeinflusst.

Betroffene Männer und Frauen zeigen Sexualdelikte tendenziell häufiger an.

Buzzfeed News hat alle sechzehn Landespolizeien oder Innenministerien nach Anzeigen von Sexualdelikten im ersten Halbjahr 2017 angefragt. Das Ergebnis: Betroffene Männer und Frauen nutzen das neue Gesetz und zeigen Sexualdelikte insgesamt häufiger an.

Laut dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt gab es im ersten Halbjahr 2017 148 Anzeigen, die unter Paragraf 177 fielen, bei denen es also um mutmaßliche Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuelle Übergriffe ging. Das ist eine Zunahme um 38 Prozent, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

In Bayern wurde rund 18 Prozent mehr Sexualdelikte angezeigt wurden, als im Vorjahreszeitraum. Besonders bei Vergewaltigungen und sexueller Nötigungen gab es eine Zunahme von fast 48 Prozent.

Wegen sexueller Belästigung wurden im ersten Halbjahr 2017 in Sachsen-Anhalt 55 Anzeigen erhoben, in Sachsen seit Einführung des neuen Gesetzes 350. Gleichzeitig nahmen die Anzeigen von Vergewaltigungen, Nötigung und sexuellen Übergriffen in Sachsen seit November 2016 aber um 15 Prozent ab. Eine unmittelbare Erklärung dafür gibt es nicht.

Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer veröffentlicht nur einmal im Jahr die Kriminalstatistik und stellte daher keine Zahlen zur Verfügung. "Die Aussagekraft von ausgewählten kleinen Zeiträumen ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten", heißt es etwas aus dem Polizeipräsidium des Landes Brandenburg.

Beachten muss man, dass es sich bei all diesen Zahlen um sogenannte “Ausgangsstatistiken” handelt. Das heißt, sie geben nur Aufschluss darüber, wie viele Delikte angezeigt wurden, darunter können aber auch Fälle sein, bei denen die Ermittlungen später fallen gelassen werden.

Nur wenige Verfahren – noch keine Urteile

Demonstranten protestieren im Januar 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof für eine Änderung des Sexualstrafrechts.
Demonstranten protestieren im Januar 2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof für eine Änderung des Sexualstrafrechts. © Oliver Berg / picture alliance / dpa

Ob das Gesetz dazu führt, dass weniger Verfahren eingestellt werden lässt sich noch nicht absehen. Dem Bundesamt für Justiz (BfJ) liegen derzeit noch keine Daten zu Verfahren vor, die nach der neuen Gesetzgebung verhandelt werden. Diese seien erst im Frühjahr 2019 zu erwarten.

Es gibt aber erste Hinweise, dass nicht nur mehr angezeigt wird, sondern auch mehr Strafverfahren zustande kommen: In Berlin wurden allein in den ersten zwei Monaten des Jahres 2017 25 Prozent mehr Verfahren wegen des Verdachtes auf Vergewaltigung und sexueller Nötigung aufgenommen, als im Vorjahr.

Vereinzelt haben auch schon Prozesse nach dem neuen Gesetz begonnen. In Bamberg läuft seit dem 8. November das Verfahren gegen einen ehemaligen Chefarzt des örtlichen Klinikums. Ihm wird vorgeworfen eine 46-jährige Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zu Oralsex gezwungen zu haben. Es ist eines der ersten Verfahren, die bereits nach dem verschärften Sexualstrafrecht verhandelt werden. Daher beobachten Juristen den Prozess genau. Das daraus resultierende Urteil könnte ein erster Maßstab dafür sein, wie sich das Gesetz in der Praxis schlägt.

“Frauen fühlen sich bestärkt”

Auch Frauenorganisationen, wie der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) äußern sich noch vorsichtig. ““Ein Jahr ist ein zu kurzer Zeitraum, um zu sagen, was genau das Gesetz verändert hat, weil Sexualstrafverfahren sehr lange dauern”, sagt Anita Eckhardt vom BFF. Mitunter können vom Zeitpunkt der Anzeige ab, Jahre vergehen, bis es zu einem Verfahren und schlußendlich zu einem Urteil kommt. Daher geht Eckhardt davon aus, dass auch die Verfahren, die 2018 zum Abschluss kommen, in der Zeit vor des Gesetzesänderung begonnen wurden.

Eine Veränderung in der Beratung betroffener Frauen zeichnet sich aber schon jetzt ab. In einer deutschlandweiten Befragung, die der BFF durchgeführt hat, geben Frauenberaterinnen an, dass mehr Frauen anzeigen wollen und es auch tun. „Sie fühlen sich durch das Gesetz bestärkt“, so Eckhardt.

Die Gesetzesänderung sei sehr wichtig gewesen. „Ich finde es absolut entscheidend, dass ein Staat nicht verlangt, dass die sexuelle Selbstbestimmung verteidigt werden muss“, so Eckhardt.

Es ist bereits eine erneute Änderung des Gesetzes in der Diskussion

Während des Gesetz in der Praxis noch nicht vollends angekommen ist, wurde auf der Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, das Sexualstrafrecht erneut zu überarbeiten. Grundlage dafür ist der Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht, die vor zweieinhalb Jahren durch den ehemaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzt wurde und im Juli ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.

Darin werden umfassende Änderungen gefordert, etwa eine Trennung der Straftatbestände sexueller Übergriff und Nötigung. Die "Nein-heißt-Nein"-Lösung müssen in der Praxis "kritisch verfolgt", werden, so die Kommission.

Auch Familienministerin Katarina Barley forderte in einem Interview über den #Metoo-Hashtag kürzlich härtere Gesetze: "Was körperliche Übergriffe angeht, wie Hand aufs Knie legen, sollten wir juristisch schärfer werden", sagte sie der Funke Mediengruppe.

In Schweden heißt es ab sofort “Ja heißt Ja”

In Schweden soll das Sexualstrafrecht nun dahingehend geändert werden, dass ein aktives Einverständnis vorliegen muss. Ein entsprechender Gesetzesentwurf steht im schwedischen Parlament kurz vor der Verabschiedung. Künftig muss vor der sexuellen Handlung mit einem anderen Menschen eine verbale oder körperliche Zustimmung vorliegen. Schläft die andere Person oder schweigt kann dies als Vergewaltigung geahndet werden.

Der schwedische Staat will damit auch jene Fälle justiziabel machen, in denen sich das Opfer nicht wehrt und nicht nein sagt oder sagen kann, etwa weil es vor Angst erstarrt. Bisher wird das in einem Verfahren als passive Einwilligung ausgelegt.

Inwiefern sich dieses aktive Ja in der Rechtsanwendung beweisen lässt, ist auch in Schweden umstritten. Denn das Grundproblem bleibt bestehen: In den meisten Sexualstrafverfahren steht Aussage gegen Aussage.

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