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Warum die elektronische Fußfessel alles andere als sicher ist

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Wen Behörden als möglichen Terroristen einstufen, den können sie seit Juni zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verdonnern. Bei Häftlingen ist diese Überwachung bereits üblich. Eine kritische Bestandsaufnahme.

Sie wiegt nur 260 Gramm: die elektronische Fußfessel des US-Herstellers „3M“. In der Theorie hört sich die Idee der High-Tech-Manschette gut an. Sie soll helfen, Gefährder und Häftlinge im Hausarrest zu überwachen. Doch klappt das zuverlässig? Oder können sich Menschen, die als gefährlich gelten, womöglich doch frei bewegen?

Wie 2014 einmal alle elektronischen Fussfesseln offline waren - gleichzeitig

In Deutschland kommen die elektronischen Fußfesseln vom US-Hersteller „3M“. Der vermietet die Überwachungsgeräte an die Behörden. Auf der Webseite des Produzenten heißt es: „3M Elektronische Überwachung ist ein führender Erfinder, Entwickler, Hersteller und Anbieter von Technologien für Anwesenheitskontrolle und Standortidentifikation für Strafverfolgungsbehörden.“ Das klingt gut.

Doch eine Studie der „Universität Greifswald“ kommt zu einem anderen Ergebnis. Das Papier stammt aus dem Mai 2016 - und trägt den Titel: „Electronic Monitoring in Germany“. Die Studie wurde vom „Criminal Justice Programme“ der Europäischen Union“ mitfinanziert. Wörtlich heißt es darin: „Die Software, die ´3M´ zur Verfügung stellt, enthält Karten, die die 'GÜL' (Anmerkung: „Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder“ - siehe Infokasten unten) für zu ungenau hält. Beispielsweise fehlen Straßennamen, oder die Karten werden nicht korrekt geladen.“

BuzzFeed.de © "Electronic Monitoring in Germany" von Frieder Dünkel, Christoph Thiele und Judith Treig (Universität Greifswald) / Via 28uzqb445tcn4c24864ahmel.wpengine.netdna-cdn.com

Außerdem sei der Tracker „zu schwer und unhandlich“. Selbst das Laden sei schwierig. Das dafür nötige Kabel ist nur „zwei Meter lang“ - und sei „für Defekte sehr anfällig“. Auch die „mangelhafte Auslegung der erlaubten Zonen, in der sich der Mensch bewegen darf“ sei neben den „häufigen, durch technische Defizite ausgelösten, falsche Alarme“ ein Problem. Wo der GPS-Empfang nicht funktioniert, lässt sich der Aufenthaltsort der Person nicht exakt bestimmen. Dies gilt für Häuser, Autos oder Züge. Dann reißt das Übertragungssignal ab. Automatisch folgt ein Alarm.

Die Funktionalität der Fußfessel hängt vom Verhalten des Trägers ab, konstatierten die Greifswalder Wissenschaftler. © "Electronic Monitoring in Germany" von Frieder Dünkel, Christoph Thiele und Judith Treig (Universität Greifswald) / Via 28uzqb445tcn4c24864ahmel.wpengine.netdna-cdn.com

Weiter heißt es in der Studie: Ein „3M“-Firmware-Update habe 2014 zum „simultanen Abschalten aller aktiven GPS-Tracker“ geführt. Mit anderen Worten: sämtliche elektronische Fussfesseln waren außer Betrieb, weil eine neue Software des Herstellers aufgespielt wurde. Alle Geräte werden innerhalb von Tagen ausgetauscht. Auch sei „die Kommunikation mit '3M' schwierig“, weil der Konzern „seinen Customer-Service für die elektronischen Fußfesseln ausgelagert habe.“

“Woher wissen Sie das?”

Eine Menge Kritik. Bittet man das Unternehmen „3M“ um Stellungnahme, verweist dieses an die „Hessische Zentrale für Datenverarbeitung“, kurz „HZD“. Dort lägen Erfahrungswerte über die E-Fußfessel vor. Projektleiterin Ursula Werner sagt zu den Vorwürfen aus der Studie: „Unsere E-Fußfesseln sind seit 2011 im Einsatz und werden nun wegen des Vertrags- und Wartungsendes ausgetauscht. Die Geräte sind sehr zuverlässig.“

Zur Akkulaufzeit heißt es: „Der Akku hält - je nach den Bewegungen des Probanden.“ Und es gebe mittlerweile auch eine technische Weiterentwicklung: „Die neuen, geleasten Geräte sind leichter und sie besitzen einen mobilen Ladeakku, der so wie eine 'Powerbank' funktioniert.“ Zum Vorwurf der Fehlerhäufigkeit sagt sie: „Fehlerhafte Geräte tauschen wir nach vier Stunden aus“, doch komme das „nur sehr selten“ vor.

Spricht man Ursula Werner auf den Tracker-Totalausfall aus dem Jahr 2014 an, erwidert diese: „Ja, das ist richtig. Aber woher wissen Sie das?“ Der Ausfall habe nur „am menschlichen Versagen eines „3M“-Mitarbeiters gelegen.“ 3M habe ein „Software-Update auf die Geräte ausgeführt, das nicht korrekt war.“ Und: "Innerhalb eines Wochenendes wurden dann alle E-Fußfesseln ausgetauscht“.

Zu den Karten bzw. der fehlenden Straßennamen, die in der Studie bemängelt wurden, sagt die 62-Jährige: „Die Karten funktionieren, denn wir müssen ja immer wissen, wo sich die Probanden bewegen.“ Mit anderen Worten: was nicht sein darf, das gibt es auch nicht - basta!

„Lächerlich“, sagt der Premierminister

Nicht nur in Deutschland gibt es Probleme mit den elektronischen Fussfesseln. In Neuseeland gewinnt „3M“ 2014 einen staatlichen Großauftrag. Wenig später durchtrennen 250 Häftlinge ihre Fußfesseln, wie die Tageszeitung „New Herald“ berichtet. Selbst vor laufenden TV-Kameras gelingt das Durchschneiden des angeblich unzerschneidbaren Plastikbands. Noch etliche Monate später, im Juni 2015, sucht die neuseeländische Polizei nach 15 Häftlingen, die munter stiften gegangen waren. Der damalige neuseeländische Premierminister nennt die Situation öffentlich „lächerlich.“

Auch in den Vereinigten Staaten läuft es nicht rund. Vor sechs Jahren testet das kalifornische „Department of Corrections and Rehabilitation“ die „3M“-Fußfesseln. 8.000 Häftlinge will man dort eventuell damit auszustatten. Nach dem Test entscheidet sich die kalifornischen Behörde gegen den US-Hersteller. Grund dafür: die Ausfälle des GPS-Systems.

Auf „YouTube“ existiert ein Video, das über 166.000 Mal abgerufen wurde. Gezeigt wird darin ein unter Hausarrest stehender Mann. Der marschiert mit seiner E-Fußfessel zum Eisfach des Kühlschranks. Er steckt sein rechtes Bein für 120 Minuten ins Kühlfach. Dann klopft der Mann ein paar Mal auf das schwarze Plastikband. Die Fußfessel öffnet sich und der Kriminelle ist frei. Er geht durch die Haustür und sagt dabei grinsend: „Genieße Deine Freizeit!“:

Wenngleich sich der Wahrheitsgehalt des gut zwei Minuten langen Videos nicht überprüfen lässt, kommen nicht nur dadurch erhebliche Zweifel auf, wie es in der Realität um die Qualität der Geräte bestellt ist.

Ist die Sicherheitstechnik selbst sicher genug?

Auch in der Bundesrepublik will man den Einsatz der elektronischen Fußfessel ausweiten. Menschen, die als islamistische Gefährder eingestuft wurden, sollen damit schon bald überwacht werden. Vor Jahren besucht die damalige hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann das „Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder“, kurz „GÜL“. Sie sagt während einer kurzen Rede vor den „GÜL“-Mitarbeitern: „Die Überwachung entlassener Straftäter mittels der elektronische Fußfessel war absolutes Neuland. Sie haben diese Herausforderung angenommen - und so mehr Sicherheit geschaffen.“

Mehr Sicherheit geschaffen? In Frankreich ermorden im vergangenen Sommer zwei Attentäter einen Priester. Einer der beiden Täter trägt eine elektronische Fußfessel.

Einem deutschen IS-Terroristen gelingt es, trotz Überwachungsgerät bis in den syrischen Bürgerkrieg zu reisen. Dort wird er getötet.

In Berlin entlassen die Behörden einen verurteilten Räuber nach verbüßter Haft mit einer elektronischen Fußfessel. Die Überwachung seines Standortes scheitert immer wieder am schwachen Akku. „Von Dezember 2014 bis Ende Februar 2015 war der Mann über Wochen und - bis zu je 53 Stunden - nicht zu orten, weil er den Akku nicht auflud“, notiert dazu der „Tagesspiegel“. Später attackierte der Mann eine Bekannte.

Das sind nur einige Beispiele einer langen, vielleicht zu langen Liste.

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"Die elektronische Fußfessel ist Unsinn"

Wie lässt sich die vermittelte, scheinbare Sicherheit nun also tatsächlich einordnen? Wir fragen einige Experten - und das Ergebnis ist nicht wirklich beruhigend:

„Die elektronische Fußfessel ist Unsinn. Dass sie sogar Anschläge von Gefährdern verhindern wird, ist nicht zu erwarten“, sagt Wilhelm Achelpöhler. Er ist Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des „Deutschen Anwaltvereins“. Und weiter: „Bestimmte Ereignisse nimmt die Politik stets zum Anlass, das Instrumentarium der Polizei zu schärfen“.

Ähnlich kritisch sieht Professor Frieder Dünkel die Überwachung per Fußfessel. Bis 2015 leitete er den „Lehrstuhl Kriminologe“ an der Universität Greifswald. „Die Methode der elektronischen Fußfessel hat technische Schwächen, weil die Technologie - beispielsweise in Unterführungen - aussetzt.“

Ihn beunruhigt - neben der Technik - besonders die juristische Dimension des Behördenvorgehens und der laxe Umgang mit dem Gefährder-Begriff. Dünkel ist davon „überzeugt, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Überwachung von Gefährdern nicht gegeben sind. Ohne konkreten Anlass können wir diese Menschen nicht überwachen. (...) Jene, die bisher die Anschläge ausführten, haben wir gekannt. Dennoch haben sie die Terrorakte durchgezogen.“

Interessant auch, was kanadische Forscher dazu herausfanden. Demnach werden elektronisch überwachte Probanden, verglichen mit Menschen, die ganz normal auf Bewährung waren, genau so oft oder selten rückfällig. Abschreckend wirken die Geräte also auch nicht.

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Fassen wir es zusammen: Bei der „GÜL“ kümmern sich im Moment mindestens 16 Mitarbeiter um 78 zu überwachende Personen. Ein hoher Aufwand wird betrieben, um die Überwachung zu sichern. Das Verfassungsrechtler halten die herbeigesehnte Überwachung von Gefährdern, sowie sie der Bundesrat im Juni beschloss, für verfassungswidrig. Und: Die elektronischen Manschetten funktionieren längst nicht immer so gut, wie angedacht.

Erstaunlich also, dass die Politik so begeistert von der Überwachungsidee ist - und ihren Einsatz unbedingt weiter forcieren möchte. Vielleicht spielt auch ein anderer Faktor im Hintergrund noch eine Rolle: rein rechnerisch kostet laut Hessischem Justizimisterium der Einsatz der Fußfessel 33 Euro pro Tag - verglichen mit 96 Euro pro Hafttag ein Drittel.

Möglicherweise möchte man der Bevölkerung auch ein Sicherheitsgefühl vermitteln; nicht untätig wirken, angesichts des Eindrucks, immer mehr Terror sei da draußen zu finden. Der Kriminologe Frieder Dünkel aber sieht das anders: : „Das ist alles Augenwischerei.“

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Fast 50 Jahre alt: Die Geschichte der elektronischen Fußfessel

Los ging alles mit drei Männern, die sich mit der Idee und Entwicklung der E-Fußfessel tragen. 1969 kommt Dr. Ralph Schwitzgebel der Geistesblitz. Damals entwickelt der Schweizer Psychologe das erste funktionierende Gerät. Sein Patent für ein „Überwachungssystem mit Handgelenk Transceiver“ trägt die Nummer 3.478.344. Leider hält sich die Begeisterung dafür - außer in akademischen Kreisen - in Grenzen.

Die Innovation gerät in Vergessenheit. Erst fünf Jahre später wagt sich der nächsteMutige daran. Vorhang auf für Jack Love, einen US-Richter. Der schmöckert im neuesten Band der „Spiderman“-Saga liest, wie. Darin trackt Spidermans böser Gegenspieler Jackal den Spinnenmann per Überwachungsgerät verfolgt, denkt er sich: 'Das wäre doch etwas', denkt sich Richter Love. Doch weil er in seinem Brief an die Justizbehörden des Staates New Mexico auf den Comic hinweist, geht man der Idee nicht weiter nach – und hält den Vordenker für einen Spinner. Wieder kehrt Ruhe an der E-Fußfessel-Front ein.

Dann spricht Jack Love den US-Ingenieur Michael Goss an. Goss glaubt an die Idee und beginnt zu tüfteln und zieht sich ins stille Kämmerlein zurück - mit Erfolg. Er tauft seine Erfindung „GOSSlink“. Die Firma heißt „Nimcos“, kurz für „National Incaceration Monitoring Control System“. Bereits ein Jahr später wird der Tracker im Bundesstaat New Mexico eingesetzt. Sind es 1985 erst 82 US-Häftlinge, die damit elektronisch überwacht werden, gehen Schätzungen heute von 125.000 Gefangenen aus, die die Fußfessel täglich tragen.

Das deutsche Strafgesetzbuch bietet seit sechs Jahren die Option, mit der elektronischen Fußfessel rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualverbrecher nach Verbüßung ihrer normalen Haft zu überwachen. Ein Gericht legt zuvor die Gebiete fest, in denen sich die Person aufhalten muss - oder Zonen, die ihm verboten sind. Hält sich der Betroffene nicht an die Auflagen oder manipuliert den Sender, wird Alarm ausgelöst. Das gilt auch, wenn die Fußfessel zerschnitten oder abgelegt wird, sowie bei einer technischen Panne. Dazu wird der aktuelle Aufenthaltsort des Trägers per GPS-System festgestellt. Die ermittelten Daten werden dann per Mobilfunk an die „Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder“, kurz „GÜL“, übermittelt. Sie hat ihren Sitz im hessischen Örtchen Bad Vilbel. Dort überwachen die Mitarbeiter zentral für alljene Bundesländer, die das Gerät im Strafvollzug einsetzen.

Seit Juni 2017 gibt es die Überwachungsoption auch für Menschen, die als extremistische Gefährder eingestuft wurden - auch dann, wenn diese bisher noch nicht straffällig geworden sind.

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