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Offenbar nutzen schon jetzt mindestens 17 Internetfirmen sogenannte Upload-Filter

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Gerichte spielen bei den Löschungen keine Rolle. Kritiker befürchten, dass viel zu viele Inhalte entfernt werden.

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Mindestens 17 große Internetfirmen setzen freiwillig eine Technologie ein, um Inhalte vor dem Hochladen zu überprüfen – und nutzen damit womöglich bereits heute sogenannte „Upload-Filter“. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hervor.

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Wenn das Internet plötzlich geschlossen hat

Sogenannte „Upload-Filter“ prüfen und scannen Inhalte, die von Nutzern kommen, noch bevor sie hochgeladen und im Internet verbreitet werden können. Sicherheitsbehörden setzen schon länger auf solche Filter. Und auch das EU-Parlament hat kürzlich dafür gestimmt, Upload-Filter in Europa einzusetzen – um Urheberrechte zu schützen. Große Plattformen wie YouTube oder Soundcloud prüfen ebenfalls bereits heute, ob eine neu hochgeladene Datei Material enthält, das urheberrechtlich geschützt ist, und blocken die Veröffentlichung dann.

Bei der Antwort der Bundesregierung geht es allerdings um Inhalte, die Sicherheitsbehörden für bedenklich halten: Terrorwerbung, Propaganda, Anwerbeversuche.

Um diese besser und schneller blocken zu können, kooperieren Sicherheitsbehörden über die EU-Polizeibehörde EUROPOL mit Internetfirmen, im sogenannten „EU-Internetforum“. Federführend ist die „Meldestelle für Internetinhalte“ („Internet Referral Unit“, kurz: IRU) von Europol. Regelmäßig veranstalten Behörden und Unternehmen gemeinsame, freiwillige Aktionstage, auf denen es um die freiwillige Löschung von Inhalten geht.

„Am EU-Internet-Forum beteiligen sich derzeit etwa 20 Unternehmen, darunter Facebook, Twitter, Google/Youtube, Microsoft, Internet Archive, Justpaste.it, Wordpress, snap, Soundcloud, Baaz, Dropbox, Mega, Userscloud und Telegram“, antwortet das Bundesinnenministerium.

Löschen binnen Stundenfrist? Ohne Filter kaum zu machen.

Die EU fordert, dass terroristische Inhalte auf Plattformen innerhalb einer Stunde gelöscht werden. „Da terroristische Inhalte normalerweise in der ersten Stunde nach ihrem Auftauchen im Internet am meisten Schaden anrichten, sollten Meldungen der zuständigen Behörden und Europols in Anbetracht ihrer besonderen Fachkenntnisse und Verantwortlichkeiten in der Regel binnen einer Stunde geprüft und gegebenenfalls die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden“, heißt es in Absatz 35 der „Empfehlungen der EU-Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten

Konstantin von Notz hält diese Regel für übertrieben. „Mit ihren jüngsten Vorschlägen zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte schießt die Kommission weit übers Ziel hinaus“, schreibt von Notz auf Anfrage von BuzzFeed News. Von Notz ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und Mitglied des Geheimdienst-Kontrollgremiums. „Die Vorgabe, innerhalb einer Stunde nach Kenntnisnahme entsprechende Inhalte zu entfernen, wird absehbar dazu führen, dass es zu einem massiven Overblocking kommt.“

Portraits, Konstantin von Notz.
Portraits, Konstantin von Notz. © Konstantin von Notz von Bündnis 90/Die Grünen. Foto: Stephan Pramme

Overblocking bezeichnet das voreilige und übermäßige Löschen von Inhalten, die eigentlich nicht unrechtmäßig gewesen wären. Betreiber wollen sich damit vor rechtlichen Folgen schützen, indem sie lieber zu viel als zu wenig löschen.

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Auch Andrej Hunko von der Linkspartei zeigt sich alarmiert: „Die Kommission plant jetzt einen Gesetzesvorschlag, um die Internetfirmen zu noch mehr und schnelleren Löschungen zu zwingen. Wir lehnen das ab, denn die geforderten Uploadfilter für unerwünschtes Material stellen einen nie dagewesenen Eingriff in die Freiheit des Internet dar“, so Hunko auf Anfrage von BuzzFeed News.

Bundesregierung will sich bemühen, Rechtsstaatlichkeit nicht zu verletzen

Konstantin von Notz hat bei der Bundesregierung angefragt, wie diese sich zu den Forderungen der EU-Kommission verhält. In einer bislang unveröffentlichten Antwort heißt es dazu: Man prüfe das derzeit, wolle sich aber dafür einsetzen, dass die Regelungen „verhältnismäßig“ bleiben und „die Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird“.

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Weder Konstantin von Notz von den Grünen noch Andrej Hunko von der Linkspartei stellt diese Antwort zufrieden.

Von Notz schreibt BuzzFeed News dazu: „Entsprechende Programme sind höchst fehleranfällig. Angesichts der bisherigen Unzulänglichkeiten automatisierter Filter braucht es daher zwingend Verfahren zur Überprüfung gelöschter Accounts und Inhalte. Der notwendige Kampf gegen Terrorismus darf nicht dazu führen, dass die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit gefährdet wird, wenn fälschlicherweise Inhalte gelöscht oder Accounts gesperrt werden.“

Recht ohne Richter?

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BuzzFeed.de © Andrej Hunko von der Linkspartei. Foto: Ute Haupts.

Nicht nur die Verfechter eines freien Internets dürften das kritisch sehen. Auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wirft es durchaus Fragen auf, wenn Sicherheitsbehörden sich mit Internetfirmen treffen und diese danach im großen Stil Inhalte löschen. Denn: Weder Gerichte noch Parlamente sind hierbei involviert.

Da sich EUROPOL und sechs europäische Polizeibehörden kürzlich mit dem Messenger Telegram trafen, um Löschungen zu diskutieren – und Telegram im Anschluss an das Treffen tatsächlich hunderte Inhalte entfernt hat – fragte Andrej Hunko von der Linkspartei die Bundesregierung: „Wie viele der insgesamt an Telegram gemeldeten Inhalte waren aus Sicht der Bundesregierung strafbar?“

Die Antwort aus dem Innenministerium: „Über die Strafbarkeit des Materials im Einzelfall wurde keine Statistik geführt.“

Mit anderen Worten: Ob es sich um strafrechtliches relevantes Material handelte, wurde gar nicht erst überprüft.

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