1. BuzzFeed
  2. Recherchen

Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf für eine dritte Geschlechtsoption in Deutschland

KommentareDrucken

Intersexuelle Menschen sollen sich künftig als „Weiteres“ eintragen lassen. Liberale Oppositionsparteien und Expertinnen nennen das geplante Gesetz eine Missachtung der Menschenrechte.

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf für eine dritte Geschlechtsoption in Deutschland erarbeitet. Experten und Betroffene kritisieren den Entwurf des Ministeriums als „Missachtung der Grundrechte“. BuzzFeed News veröffentlicht den kompletten Gesetzesentwurf.

Ende vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch für Menschen gelten müsse, die weder Mann noch Frau sind. Deshalb müsse Deutschland die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ in Pass und Geburtsurkunde um eine dritte Möglichkeit erweitern.

Fachverbände hatten im Mai nach Recherchen von BuzzFeed News bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei dem neuen Gesetz um eine Minimallösung handeln werde. Auch Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey sprachen sich gegen den Entwurf aus. „Herabsetzend“ sei das Gesetz, „Schikane“ und eine weitere „Missachtung der Grundrechte“, so die Kritiker.

Am Ministerium von Horst Seehofer scheint diese Kritik abgeprallt zu sein. Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf gleicht in weiten Teilen dem im Mai von BuzzFeed News exklusiv veröffentlichten und heftig kritisierten Entwurf. Zudem gibt es in dem Entwurf kein Operationsverbot an intergeschlechtlichen Kindern, welches im Vorfeld immer wieder gefordert worden war.

Kritikpunkte an dem neuen Gesetz sind:

1. Die dritte Option soll nur für intergeschlechtliche Personen gelten, nicht aber Trans-Menschen.

Für Bürgerinnen und Bürger mit Varianten der Geschlechtsentwicklung wird die Möglichkeit geschaffen, Erklärungen zum Geschlecht und zu Vornamen gegenüber dem Standesamt abzugeben. © BuzzFeed News

Mit „Bürgerinnen und Bürger mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ sind intergeschlechtliche Personen gemeint. Für Transgender gilt weiterhin das stark veraltete Transsexuellengesetz von 1980, welches einen Wechsel des Geschlechts an hohe bürokratische Hürden bindet. Das Transsexuellengesetz wird von der Bundesvereinigung Trans* seit Jahren stark kritisiert. Der Verband hatte ähnlich wie liberale Oppositionsparteien bis zuletzt gehofft, dass das Gesetz auch für Trans-Personen gelten solle.

2. Die dritte Geschlechtsoption soll „weiteres“ heißen.

Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „weiteres“ in das Geburtenregister einzutragen. © BuzzFeed News

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich eine positive Bezeichnung gefordert. Im Urteil wird die Zahl der Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung auf rund 160.000 geschätzt. Laut verschiedener Studien identifiziert sich bis zu einem Drittel dieser Personen nicht mit der aktuell vermerkten Angabe ihres Geschlechtes im Geburtenregister.

Wie aber soll eine Bezeichnung lauten, die nicht diskriminierend ist? Das Bündnis „Dritte Option“ sprach sich für inter oder divers aus Vorschläge, die von Betroffenen begrüßt wurden. Das Bundesinnenministerium schlug anderes vor. Diesen Vorschlag nannte das Justizministerin „herabsetzend“. Im Entwurf ist nun weiteres festgeschrieben.

3. Um den neue Geschlechtseintrag zu nutzen, brauchen Betroffene ein medizinisches Gutachten.

Die Variante der Geschlechtsentwicklung ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. © BuzzFeed News

Voraussetzung, um den dritten Geschlechtseintrag nutzen zu können, ist ein medizinisches Gutachten. In Deutschland wird Intergeschlechtlichkeit als Krankheit gesehen. Menschen, die mit Varianten von Chromosomen, Hormonen oder Geschlechtsorganen geboren werden, werden mit verschiedenen Kategorien als „DSD“ diagnostiziert, was für „Disorder of Sexual Development“ steht.

Viele intergeschlechtliche Menschen lehnen es ab, sich als krank diagnostizieren zu lassen. Medizinische Gutachten werden auch von Fachverbänden kritisiert, weil damit eine Stigmatisierung von Intersexualität als Krankheit einhergeht. Die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) etwa lehnt pathologisierende Kategorien wie „Störung“ ab.

4. Weitere Gesetze sollen sprachlich nicht angepasst werden.

Weitergehende sprachliche Anpassungen sind nicht erforderlich. Der weit überwiegende Teil der Rechtsvorschriften knüpft nicht an das Geschlecht an. In der Gesetzessprache findet dies regelmäßig seinen Niederschlag durch die Verwendung des generischen Maskulinums. © BuzzFeed News

„Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.“ Das ist der zweite Leitsatz in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts für eine dritte Option. Das Bundesinnenministerium sieht das offenbar anders und glaubt nicht an die Diskriminierung durch Sprache, deshalb soll in Gesetzen weiterhin das generishe Maskulinum verwendet werden.

Hier veröffentlichen wir den gesamten Gesetzentwurf:

Das neue „Geschlechtsänderungsgesetz“

Zum Weiterlesen:

Exklusiv: Ein neuer Gesetzentwurf für Inter-Personen bleibt weit hinter Forderungen von Fachverbänden zurück

12 Fakten, die du zum Thema Intersexualität wissen solltest

Die Große Koalition plant ein Operationsverbot an intersexuellen Kindern.

Lucie Veith fordert ein Ende der Operationen an intergeschlechtlichen Kindern.

Diese 15 Tweets erklären, dass der Umgang mit Transpersonen viel unkomplizierter ist, als du vielleicht denkst

Auch interessant

Kommentare