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Wir haben getestet, ob Behörden sich an das Gleichbehandlungsgesetz halten

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Diskriminierung gehört in der Privatwirtschaft noch immer zum Alltag, obwohl es ein Gesetz dagegen gibt. Wie aber sieht es in den deutschen Behörden aus? BuzzFeed hat 100 fingierte Bewerbungsschreiben verschickt, um das herauszufinden. Das Ergebnis: Die strengeren Kontrollen scheinen zu helfen.

In der Privatwirtschaft ist das sogenannte AGG scheinbar gescheitert. Menschen mit Migrationshintergrund werden bei Job-Bewerbungen in Unternehmen trotz Gesetz diskriminiert, ergaben zahlreiche Studien der letzten Jahre.

BuzzFeed News wollte wissen, ob es in deutschen Behörden besser aussieht und hat dafür ein Experiment gestartet: An 50 Behörden wurden deutschlandweit 100 Initiativbewerbungen für ein Praktikum geschickt.

Job-Bewerberinnen mit Kopftuch werden in der Privatwirtschaft immer wieder diskriminiert.

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Das Experiment:

Jeweils 50 Anschreiben stammen von einer fiktiven Bewerberin mit dem Namen „Julia Roland“, die andere Hälfte von einer zweiten fiktiven Person mit dem Namen „Safiye El-Hassan“.

Je Bundesland wurden mindestens drei Bundes- und Landesbehörden oder Stadtverwaltungen ausgewählt, etwa das Bundesamt für Naturschutz in Bonn oder das Bezirksamt Berlin-Pankow. Angeschrieben haben wir nur Städte mit rund 30.000 Einwohnern.

Beide Bewerbungen wurden ohne Passfoto und mit einem Anschreiben per Email verschickt. Um nicht als Duplikate aufzufallen, variieren die Anschreiben im Wortlaut, enthalten aber dieselben Inhalte. Der einzige Unterschied: der Name.

Das Bewerbungsschreiben der fiktiven Person Safiye El-Hassan

BuzzFeed.de © BuzzFeed News


In der Bewerbung gaben beide Bewerberinnen ähnliche Beweggründe an. So wollte „Julia“ „Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern sammeln“, weil sie noch unsicher sei, „welche Ausbildung oder welches Studium das richtige für mich ist“. Zudem bescheinigte sie ein besonderes Interesse für den Aufgabenbereich der „Verwaltung“ in einer Behörde.

Auch „Safiye“ überlegt laut Bewerbung, „in welche berufliche Richtung es für mich gehen soll“. Sie interessiert sich „besonders für ein Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaft“ und möchte ein Praktikum zur Orientierung machen, um sich „in meiner Studienwahl zu festigen“.

Die Behörden hatten drei Wochen Zeit für ihre Antwort, dann folgte die Auswertung der Rückmeldungen. Dabei wurde unterschieden zwischen:

1. Rückmeldung
2. Absage
3. der Bitte nach weiteren Informationen, wenn ein Praktikum prinzipiell möglich war

Das Ergebnis:

Julia erhielt 38 Rückmeldungen, Safiye 35. Julia erhielt 21 Absagen, Safiye 20. Die Bitte nach weiteren Informationen und die Möglichkeit eines Praktikums erhielt Julia 17 Mal, Safiye in 15 Fällen.

Diese Rückmeldungen erhielten „Safiye“ und „Julia“

Unterschiede gab es trotzdem: Drei Behörden baten Julia nach weiteren Infos und von einer bekam sie auch ein direktes Angebot. Safiye erhielt von den drei Behörden gar keine Rückmeldung und von der einen, die Julia ein Praktikum anbot, eine Absage aufgrund „fehlender Kapazitäten“. Umgekehrt erhielt Safiye von zwei Behörden die Bitte nach weiteren Infos, von denen Julia jeweils eine Absage erhielt.

Keine der Antworten war inhaltlich diskriminierend formuliert.

Der Test mit nur 50 Behörden ist nicht repräsentativ und kann daher nur ein Stimmungsbild abbilden. An den von uns getesteten Fällen lassen sich jedoch keine eindeutigen Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz festmachen.

Woran liegt das?

„Bei Behörden sind die Vorschriften nach dem AGG zu handeln strikter und werden kontrolliert“, sagt Rechtsanwalt Michael Schreier aus Hamburg, der auf Arbeits- und Gleichbehandlungsrecht spezialisiert ist.

Behörden halten sich zudem vermutlich eher an die gesetzlichen Vorgaben, weil sie noch an weitere Gesetze gebunden sind, etwa spezielle Bundes- und Landesgesetze zur Geschlechtergleichstellung wie das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und an das „Personalvertretungsgesetz“.

„Dadurch werden die Möglichkeiten, als Arbeitgeber zu diskriminieren, rechtlich sehr viel mehr eingeschränkt, als in der Privatwirtschaft”, bestätigt auch Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Fühlen sich Menschen von Diskriminierung betroffen oder wollen zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, müssen sie das jedoch selbst einfordern.

Zur Unterstützung ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) da, die zum Bundesfamilienministerium gehört. Doch auch die ADS unterstützt nur diejenigen, die sich an sie wenden.

Die Betroffenen müssen sich selbst wehren.

Eine junge Muslima klagte 2012 erfolgreich gegen einen Zahnarzt, der ihr wegen ihres Kopftuches die Ausbildungsstelle verweigerte. Das Bußgeld bei Verstößen gegen das AGG bei Jobbewerberinnen oder -bewerbern beträgt drei Monatsgehälter.
Eine junge Muslima klagte 2012 erfolgreich gegen einen Zahnarzt, der ihr wegen ihres Kopftuches die Ausbildungsstelle verweigerte. Das Bußgeld bei Verstößen gegen das AGG bei Jobbewerberinnen oder -bewerbern beträgt drei Monatsgehälter. © Uli Deck / AFP / Getty Images

Worum geht es genau im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?

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Das AGG funktioniert in deutschen Unternehmen nicht

Bei Privatunternehmen gibt es oftmals keine Gleichstellungsbeauftragten.

„Nach dem AGG haben private Unternehmen nicht die Pflicht, eine gesonderte Stelle einzurichten, welche eigens für die Durchsetzung des AGG zuständig wäre”, sagt Josephine Steffen, Sprecherin des Bundesjustizministeriums.

Privatunternehmen werden, anders als Behörden, nicht systematisch kontrolliert, etwa ob sie Gleichstellungsbeauftragte haben. In kleineren Unternehmen übernimmt die Aufgaben im ungünstigsten Fall einfach der Arbeitgeber selbst. So kann in allen Situationen, die das AGG betreffen, gemauschelt werden.

Eine Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen von 2014 zeigte, wie schlecht das funktioniert. Um eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu erhalten, muss ein Kandidat mit einem deutschen Namen durchschnittlich fünf Bewerbungen schreiben, ein Mitbewerber mit einem türkischen Namen hingegen sieben, heißt es in der Studie. Will ein Jugendlicher mit türkischem Namen KfZ-Mechatroniker werden, muss er sogar fast doppelt so viele Bewerbungen schreiben, um zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, wie sein deutscher Mit-Bewerber.

Das bestätigt auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: „Vor allem bei kleinen Unternehmen mit wenig Angestellten und ohne Gleichstellungsbeauftragte findet daher noch Diskriminierung statt”, so Bickerich. Gerade bei der Bewerbung gebe es statistische Diskriminierung. Für Menschen mit Migrationshintergrund sei schon allein das Bewerbungsschreiben die „erste Hürde“. Typische Ausschlusskriterien seien ein ausländisch klingender Name und bei Frauen das Tragen eines Kopftuchs, so Bickerich.

Wer dann im Bewerbungsgespräch diskriminiert wird, hat es nicht unbedingt leichter. Denn die Gespräche finden häufig unter vier Augen statt und werden nicht dokumentiert. „Viele glauben deswegen, keine Chance vor Gericht zu haben“, sagt Bickerich. Die ADS geht daher von einer hohen Dunkelziffer an Menschen aus, die sich nicht gegen Diskriminierung wehren.

Es muss nachgebessert werden

Zudem sind Unternehmen nicht verpflichtet, Bewerbungsablehnungen zu begründen. Eine Gesprächspartnerin aus der Antidiskriminierungsstelle eines Institutes forderten gegenüber BuzzFeed News mehr Transparenz bei der Absage, wollte sich jedoch nicht öffentlich dazu äußern.

Eine härtere gesetzliche Regelung wünscht sich auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes – etwa mehr Sanktionsmaßnahmen oder Schlichtungsstellen und Beauftragte für Chancengleichheit in privaten Unternehmen.

Andere, auch Mitarbeiter von Beschwerdestellen, zeigten sich während der Recherche von BuzzFeed News hingegen resigniert. Arbeitgeber würden doch wieder Schlupflöcher finden und so Gesetze umgehen. Schließlich zähle allein der Wille des Arbeitgebers, äußerte sich eine Gesprächspartnerin aus der Anti-Diskriminierungsforschung gegenüber BuzzFeed News.

Bei einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zwischen 2013 bis 2016 gaben 4.037 der 18.162 Befragten an, bereits Diskriminierung im Arbeitsleben erlebt zu haben – 23,9 Prozent davon bei der Arbeitssuche. Von den 4.037 Betroffenen nannten ein knappes Viertel ihre ethnische Herkunft als Grund.

Doch viele haben Angst vor Konsequenzen oder glauben nicht daran, durch eine Beschwerde etwas bewirken zu können. Das zeigen auch die Erfahrungen der Antidiskriminierungsstelle: von 18.000 Betroffenen, die sich in einem Jahr an die Beratungsstelle der ADS wenden, seien gerade einmal fünf Personen bereit, unter Nennung ihres Namens von ihren Erfahrungen zu berichten, teilt Bickerich gegenüber BuzzFeed News mit.

Schon bestimmte Formulierungen in der Stellenanzeige oder im Absageschreiben können ein Beweis für Diskriminierung sein, sagt Anwalt Schreier BuzzFeed News im Gespräch. Oft werden etwa von Arbeitgebern besondere Sprachkenntnisse verlangt, obwohl diese nicht relevant für den Job sind. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hessen 2015, dass „Deutsch als Muttersprache“ in einer Stellenanzeige diskriminierend sei. Denn es ziele allein auf die Herkunft ab, aber nicht auf die Sprachkenntnisse des Einzelnen.

Geahndet werden die Verstöße gegen das Gesetz meist nur, wenn Betroffene vor Gericht ziehen. Erst wenn eine Pflichtverletzung rechtlich geprüft und bestätigt wurde, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet zu entschädigen. Ob und welche Maßnahmen dann ergriffen werden, ist vom Einzelfall abhängig. „Die meisten Verfahren enden im Vergleich“, sagt Rechtsanwalt Schreier.

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