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16 Fakten über das Leben von Flüchtlingen in Deutschland

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Derzeit kommen Tausende Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien und Irak in Deutschland an. Doch was passiert mit ihnen, sobald sie hier sind? Wie sieht der Alltag der Asylsuchenden aus? So leben die Flüchtlinge in Deutschland:

1. Schule

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In fast allen Bundesländern besteht eine Schulpflicht für Flüchtlings-Kinder. Selbst wenn ihr Aufenthaltsstatus ungeklärt ist.

In vielen Bundesländern beginnt die Schulpflicht für Flüchtlings-Kinder nach drei oder sechs Monaten in Deutschland, in Hamburg bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung. In Berlin gilt die Schulpflicht nur für Kinder, die das Aufenthaltsrecht oder eine Duldung haben. Duldung ist ein Status, den Asylsuchende nach Ablehnung ihres Asylantrags und vor der Ausreise oder Abschiebung haben.

Der Erfurter Bürgermeister Andreas Bausewein (SPD) hatte die Aussetzung der Schulpflicht für Kinder von Asylsuchenden gefordert, sich aber mit der Forderung nicht durchsetzen können.

2. Krank sein

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Asylsuchende sind nicht automatisch krankenversichert, sondern es werden laut Gesetz nur Behandlungen akuter Beschwerden übernommen. Dafür müssen sie normalerweise erst einen Behandlungsschein beantragen.

Nordrhein-Westfalen plant eine Gesundheitskarte für Asylsuchende, damit sich der Verwaltungsaufwand mit den Behandlungsscheinen reduziert. Die CSU kritisiert das, da aus ihrer Sicht Deutschland dadurch ein attraktiveres Asylland werde. Die Karte ändert allerdings nichts an der Gesetzeslage, dass nur akute Beschwerden behandelt werden.

3. Handy und Internet

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Mit ihren Familien und Freunden kommunizieren Asylsuchende vor allem online über das Handy, weil das viel günstiger als über Telefonleitungen ist.

In Deutschland macht es die Rechtslage fast unmöglich, freies WLAN für andere Menschen anzubieten. Deshalb gibt es selten Internet in den Unterkünften für Flüchtlinge. Initiativen wie Freifunk versuchen, das zu ändern.

4. Geld

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Asylsuchende bekommen laut Gesetz höchstens 140 Euro im Monat als Taschengeld ausgezahlt.

Zusätzlich bekommen Asylsuchende noch Leistungen zur Deckung ihres notwendigen Bedarfs. Der beträgt für alleinstehende Erwachsene maximal 212 Euro im Monat . In Sammelunterkünften können anstelle des Geldes aber auch Gutscheine und Sachleistungen den gesetzlich festgelegten Bedarf decken. Das regeln die Bundesländer unterschiedlich. Wer dauerhaft in Flüchtlingsunterkünften wohnt, kann auch weniger Taschengeld erhalten.

5. Ein Konto eröffnen

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Für Asylsuchende ist es fast unmöglich, ein eigenes Bankkonto zu eröffnen. Selbst für Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt wurde, ist das häufig schwierig – vor allem, wenn sie ihre eigenen Dokumente nicht mit nach Deutschland bringen konnten und nur eine Aufenthaltsgenehmigung als Ausweis haben. Bis spätestens September 2016 muss Deutschland aber eine EU-Richtlinie umsetzen, die allen Menschen das Recht gibt, ein Konto zu eröffnen.

6. Deutsch lernen

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Das Recht auf Deutsch-Kurse haben nur Flüchtlinge, deren Asylantrag bewilligt wurde. Alle anderen müssen einen solchen Kurs selbst bezahlen.

Laut Bundesamt für Migration haben 47.000 Menschen von Januar bis März 2015 einen Integrationskurs begonnen, der neben einem Sprachkurs beispielsweise auch Landeskunde beinhaltet. Das sind 20 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Teilnahme daran ist ein Recht und gleichzeitig eine Pflicht für Menschen mit bewilligtem Asylantrag.

Da viele Asylsuchende Deutschkurse nicht bezahlen können, gibt es häufig Angebote von Städten und Gemeinden sowie unabhängige Initiativen, die Sprachkurse anbieten.

7. Arbeit

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In ihren ersten drei Monaten in Deutschland dürfen Asylsuchende gar nicht arbeiten. Und danach nur mit Einschränkungen.

Nach drei Monaten dürfen Asylsuchende arbeiten, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung haben. Aber selbst dann dürfen sie aber nur eingestellt werden, wenn es keine bevorrechtigten Arbeitnehmer gibt. Das wären Deutsche, EU-Ausländer und anerkannte Flüchtlinge. Erst 15 Monate nach Abgabe des Asylantrags fallen diese Einstellungs-Beschränkungen.

8. Wohnen

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Die Unterbringung der Flüchtlinge ist unterschiedlich: Eine eigene Wohnung, ein Bett in einem Lager oder ein Zimmer in einem Hostel. Für Deutschland ist es im Rahmen der geltenden Regeln schwierig, für alle Menschen eine Unterkunft bereitzustellen. Das lockt auch dubiose Vermieter an.

9. Verständigung

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Für Behördengänge, aber auch für Arztbesuche oder für Gespräche mit Lehrern in der Schule sind viele Asylsuchende auf Dolmetscher angewiesen.

Kommunen haben häufig Schwierigkeiten, Übersetzer zu finden. Das betrifft vor allem Arabisch und einzelne seltene Sprachen. Das gleiche gilt für Flüchtlinge, die im Alltag auf freiwillige Dolmetscher angewiesen sind, da viele Behörden darauf bestehen, dass Deutsch gesprochen wird.

10. Entscheidung über den Wohnort

Eine Software entscheidet, in welchem Bundesland darüber entschieden wird, ob ein Mensch in Deutschland Asyl bekommt.

Zwischen Januar und August wurden in Berlin 20.995 Menschen mit laufendem Asylverfahren untergebracht. Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge in der Hauptstadt war in dem Zeitraum sehr viel höher.

11. Sich frei bewegen

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Im Normalfall dürfen sich Asylsuchende nach drei Monaten frei in Deutschland bewegen. Diese Regelung ist lockerer als die Residenzpflicht, die Anfang 2015 weitestgehend aufgehoben wurde. Der Wohnort für Asylsuchende wird aber weiterhin von den Behörden festgelegt.

12. Asylantrag stellen

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Als erstes müssen Flüchtlinge einen Asylantrag stellen und kommen dazu in eine Erstaufnahme-Einrichtung.

Die Erstaufnahme-Einrichtung ist oft ein eingezäuntes Gelände. Dort wohnen sie erst einmal und werden nach den Gründen für ihre Flucht befragt. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Ein Drittel aller Asylanträge wird bereits abgelehnt, bevor er überhaupt inhaltlich geprüft wurde. Hintergrund ist das deutsche Asylgesetz. Es sagt, dass manche Staaten sicher sind, so dass Menschen von dort kein Asyl in Deutschland bekommen können.

Von Januar bis August 2015 stellten laut Bundesamt für Migration in Deutschland 231.302 Menschen einen Erstantrag auf Asyl. In der gleichen Zeit wurde über 152.777 Anträge entschieden, von denen 37,2 Prozent abgelehnt wurden. Das sind über 50.000 Menschen.

13. Dauer des Asylverfahrens

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Ein Asylverfahren in Deutschland dauerte im ersten Halbjahr 2015 im Schnitt 5,3 Monate . In Mecklenburg dauerte ein Verfahren 3,3 Monate, in Schleswig-Holstein dagegen 7,9 Monate. Die Dauer hängt von dem Sachverhalt und der Zahl der zur Verfügung stehenden Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab. Manchmal ist die Überprüfung der Identität von Flüchtlingen schwierig. So warten laut RBB Asylsuchende aus Afghanistan im Schnitt 16,5 Monate auf eine Entscheidung.

14. Nach der Erstaufnahme-Einrichtung

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Nach maximal 3 Monaten in der Erstaufnahmeinrichtung werden die Asylsuchenden auf Unterkünfte im von der Software zugewiesenen Bundesland verteilt.

Manche Bundesländer wie Brandenburg haben einen eigenen Schlüssel, nach dem die Asylsuchenden auf Städte und Gemeinden verteilt werden. Berlin hat keinen solchen Verteilungsschlüssel und hat Bezirke, die sich gegen die Aufnahme von mehr Asylsuchenden wehren.

Nur Ehepartner und minderjährige Kinder haben das Recht, dort untergebracht zu werden, wo bereits Verwandte leben.

15. Ablehnung des Asylantrags

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Bei Ablehnung des Asylantrags müssen die Flüchtlinge Deutschland innerhalb eines Monats verlassen. Sonst droht ihnen die Abschiebung.

Gegen die Ablehnung des Antrags kann vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden. Unter bestimmten Umständen haben Flüchtlinge auch die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen, wenn sich die Situation in ihrem Heimatland geändert hat.

16. Asyl bewilligt

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Wenn der Asylantrag genehmigt wird, enden die Behördengänge nicht. Der Tagesspiegel beschreibt diesen undurchsichtigen Bürokratie-Dschungel anhand des 23-jährigen Syrers Hussam.

Wenn sie noch in einer Erstaufnahme-Einrichtung leben, müssen sie diese nach Bewilligung des Antrags sofort verlassen. Außerdem müssen sie sich nun bei verschiedenen Behörden wie Jobcenter, Ausländerbehörde oder Bürgerämtern melden. Zudem unterschreiben sie eine Eingliederungsvereinbarung, in der sie unter anderem zu Deutschkursen verpflichtet werden.

Die Bewilligung des Asylantrags bedeutet nicht, dass die Flüchtlinge für immer in Deutschland bleiben dürfen. Nach drei Jahren überprüft das Bundesamt für Migration, ob sich die Asylgründe verändert haben.

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